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Fur wen gilt die Pflichtversicherung?

Für wen gilt die Pflichtversicherung?

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.

Wer ist von der Kfz Versicherungspflicht befreit?

Eine Befreiung ist ausschließlich Fahrzeughaltern vorgesehen, die auch Schäden in großer Höhe aus eigener Kraft decken können. Dazu zählen der Bund, die Länder, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, Gemeindeverbände und Zweckverbände (deren Risiken von Bund, Ländern oder größeren Städten gedeckt werden).

Ist die Kfz-Flotte eine Privatversicherung?

Im Prinzip gleicht die Kfz-Flotten­versicherung einer privaten Kfz-Versicherung. Die Absicherung als eine Kfz-Flotte bietet Versicherungs­nehmern jedoch einige Vorteile im Gegensatz zu mehreren einzelnen Versicherungs­policen. Besonders große Firmen und Unternehmen haben je nach Branche zwischen 30 und mehreren 100 Firmenfahrzeuge.

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Was sind Kraftfahrzeuge in der Kfz-Versicherung?

Als Kraftfahrzeug gelten nicht nur PKWs und LKWs, sondern auch Anhänger, Lieferwägen, Krafträder sowie Zugmaschinen. Wer als Unternehmen mehrere solcher Fahrzeuge besitzt und nutzt, kann diese als KFZ-Flotte versichern. Im Prinzip gleicht die Kfz-Flottenversicherung einer privaten Kfz-Versicherung.

Wie viele Firmenfahrzeuge haben die Kfz-Flottenversicherung?

Besonders große Firmen und Unternehmen haben je nach Branche zwischen 30 und mehreren 100 Firmenfahrzeuge. Für diese Unternehmen lohnt es sich besonders, die Fahrzeuge über eine Kfz-Flottenversicherung abzusichern.

Wie muss ich einen Versicherungs­Antrag für eine Kfz-Flottenversicherung ausfüllen?

Beim Versicherungs­antrag für eine Kfz-Flotten­versicherung muss der Versicherungs­nehmer oftmals einen Risiko-Fragebogen ausfüllen. Dieser dient den Versicherungs­unternehmen dazu, das Risiko eines Versicherungs­schadens der zu versichernden Flotte einzuschätzen.