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Ist der DR ein Namensbestandteil?

Ist der DR ein Namensbestandteil?

Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass der „Dr. “ – anders als der „Professor“ – ein Namensbestandteil sei. Das ist er nicht, wie Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht schon vor mehr als 50 Jahren entschieden haben.

Wo Titel im Namen?

Im Adressfeld gelten folgende Regeln:

  • Akademische Grade wie Dr. und Dipl. -Ing. stehen unmittelbar vor dem Namen.
  • Den Professorentitel sollten Sie ebenfalls immer unmittelbar vor den Namen schreiben.
  • Bachelor- und Mastergrade stehen hinter dem Namen – als Abkürzung können Sie z. B. “B.A.” und “M.A.” verwenden.

Ist das offizielle Hinzufügen eines Zweitnamens eine Namensänderung?

Wenn Sie mit Ihrem Namen unzufrieden sind und eine Namensänderung wünschen, wird nicht … Das offizielle Hinzufügen eines Zweitnamens ist nach dem Namensänderungsgesetz eine Namensänderung, für die Sie beim Standesamt einen Antrag auf behördliche Namensänderung stellen müssen.

Welche Motive gibt es für einen zweiten Vornamen?

Für den nachträglichen Wunsch, sich einen zweiten Vornamen zu geben und diesen beim Standesamt eintragen zu lassen, kann es unterschiedliche Motive geben, so beispielsweise, eine nahestehende Person wie die Großmutter oder eine früh verstorbene sehr gute Freundin zu ehren. Die Wichtigkeit dieses Wunsches muss jedoch vom Standesamt anerkannt werden.

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Wie können sie einen zweiten Vornamen eintragen?

Geht die Namensänderung durch und Sie können sich einen zweiten Vornamen eintragen lassen, ist dies mit Gebühren verbunden, die sich von Standesamt zu Standesamt unterscheiden. Über die Gebühren für eine Namensänderung sowie über die Unterlagen, die für Ihren Antrag erforderlich sind, können Sie sich vorab telefonisch informieren.

Ist es notwendig einen Vornamen komplett zu ändern?

Nicht immer ist es übrigens notwendig, seinen womöglich sehr lange getragenen Vornamen komplett zu ändern. Wer mehrere Vornamen hat, kann sich seinen Rufnamen aussuchen. Frei und ohne Beschränkung. Denn seit dem 1. November 2018 darf die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmt werden.