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Ist die Frage nach dem Familienstand unzulassig?

Ist die Frage nach dem Familienstand unzulässig?

Die Frage nach dem Familienstand wird häufig vor allem Bewerberinnen gestellt und ist generell unzulässig. Derartige Fragen können dementsprechend auch falsch beantwortet werden. 3. Glauben & politische Überzeugung Grundsätzlich darf der Arbeitgeber niemals nach der Religion oder der politischen Überzeugung eines Bewerbers fragen.

Ist die Frage nach dem Alter des Bewerbers unzulässig?

Fragen nach dem Alter des Kandidaten verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sind daher unzulässig. Nach der Erfahrung des Bewerbers darf der Personaler hingegen fragen – und seine Rückschlüsse auf dessen Alter ziehen. Welche ethnische Herkunft der Bewerber hat, darf der Arbeitgeber nicht erfragen.

Ist die Frage nach Nebentätigkeiten zulässig?

Die Frage nach Nebentätigkeiten ist zulässig, wenn sie Einfluss auf die pflichtgemäße Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten hat – z. B. bei Nachtarbeit oder sonstigen Tätigkeiten, die zur Überarbeitung des Bewerbers führen können. Der Arbeitgeber darf sich grundsätzlich nicht nach der Nichtrauchereigenschaft des Bewerbers erkundigen.

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Ist die Frage nach einer geplanten Heirat zulässig?

Die Frage nach einer geplanten Heirat, dem Familienstand oder der Familienplanung ist unzulässig. Die Frage nach sonstigen persönlichen Lebensverhältnissen ist zulässig, allerdings dürfen durch Umgehungsfragen keine Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung gezogen werden.

Was bedeutet der Familienstand?

Was bedeutet Familienstand? Innerhalb der Personenstandsdaten wird auch der Familienstand festgehalten. Der klassische Familienstand ist: ledig. verheiratet. verwitwet.

Wie wird der Familienstand festgehalten?

Innerhalb der Personenstandsdaten wird auch der Familienstand festgehalten. Der klassische Familienstand ist: Durch die neu hinzugekommene Möglichkeit der Verpartnerung werden im bundesdeutschen Einwohnermeldewesen folgende Kürzel und Familienstände verwendet:

Wie kann man den Familienstand nachweisen?

Wie kann man den Familienstand nachweisen? 1 ledig: durch die Geburtsurkunde 2 verheiratet: durch die Heiratsurkunde 3 verwitwet: durch die Sterbeurkunde des Ehepartners 4 geschieden: durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils