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Ist ein Erbschein immer erforderlich?

Ist ein Erbschein immer erforderlich?

Wenn Grundstücke oder Immobilien geerbt werden, ist ein Erbschein zwingend erforderlich, damit die Begünstigten ihr Erbe erhalten können. Einzige Ausnahme bilden ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag. Liegen diese Dokumente vor, kann ein Eröffnungsprotokoll den Erbschein überflüssig machen.

Ist ein Erbschein unbedingt nötig?

Wann ist ein Erbschein nicht erforderlich?

Erbschein nötig, wenn es kein Testament gibt Das ist nicht erforderlich, wenn es ein notarielles Testament oder eine Bankvollmacht des Erblassers gibt. Sie können auch ein vom Erblasser selbst verfasstes Testament vorlegen, wenn es vom Nachlassgericht bereits eröffnet wurde.

Wie behandelt man den digitalen Nachlass?

Generell wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der „materielle“ Nachlass. Rechtlich gesehen haben die Erben daher Anspruch auf alle digitalen Daten. Auch laufende Online-Verträge gehen im Todesfall auf den Erben über. Daher müssen Konten, Verträge und Abonnements ausfindig und gegebenenfalls gekündigt werden.

Kann der Nachlassverwalter Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen?

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Bei einem unübersichtlichen Nachlass, bei dem der Erbe nicht sicher weiß, ob er überschuldet ist oder nicht, bietet es sich aber an, zunächst auf die Nachlassverwaltung zurück zu greifen. Sollte sich dann herausstellen, dass das Erbe in der Tat überschuldet ist, so kann der Nachlassverwalter den Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen.

Was sind die Voraussetzungen der Nachlassverwaltung?

Voraussetzungen der Nachlassverwaltung: Um eine auf den Nachlass beschränkte Haftung herbeizuführen, ist es erforderlich, dass der Erbe die Voraussetzungen der Nachlassverwaltung strikt einhält.

Ist die Nachlassverwaltung überschuldet?

Sowohl die Nachlassinsolvenz, als auch die Nachlassverwaltung führen zur gewünschten Haftungsbeschränkung für die Erben. Ist das Erbe erkennbar überschuldet oder gibt es keine Masse, um die Kosten der Nachlassverwaltung zu decken, so ist es ratsam, die Nachlassinsolvenz zu beantragen, wenn eine Erbausschlagung nicht mehr möglich ist.