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Ist eine Verpflichtung aller Mitarbeiter auf das Datengeheimnis erforderlich?

Ist eine Verpflichtung aller Mitarbeiter auf das Datengeheimnis erforderlich?

Obwohl keine Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Unternehmen trotzdem alle Mitarbeiter und Verantwortlichen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, auf die Vertraulichkeit und den Datenschutz verpflichten.

Wie lange besteht die Verpflichtung auf das Datengeheimnis?

Bis zum 25. Mai 2018 ist sie noch gesetzlich vorgeschrieben, und zwar durch § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dort heißt es: „Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).

Was sollten sie beachten bei unerwarteten E-Mails?

Auf jeden Fall sollten Sie bei unerwarteten E-Mails besonders genau hinsehen und auf keinen Fall die Links in der E-Mail nutzen. Der Absender muss die Fälschung nicht verraten, denn der E-Mail-Absender lässt sich recht einfach fälschen. Dennoch gibt er oft Hinweise darauf, dass Sie sich die E-Mail genauer ansehen sollten.

Wie erkennen sie die gefälschte E-Mail am Betreff?

Manchmal erkennen Sie die gefälschte E-Mail am Betreff. Nämlich immer dann, wenn bei der Rechtschreibung oder Grammatik etwas nicht stimmt. Doch die Cyberkriminellen sind besser geworden. Sie kopieren mittlerweile Betreffzeilen von echten E-Mails, um diesen Fehlern aus dem Weg zu gehen.

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Wie erkennen sie echte E-Mails von gefälschten Nachrichten?

Häufig erkennen Sie die Fälschung in der Betreffzeile der E-Mail nur an Feinheiten. So notieren einige Anbieter bestimmt Daten, die in der Betreffzeile auftauchen müssen. Wir informieren Sie regelmäßig anbieterspezifisch darüber, an welchen Informationen Sie echte E-Mails von gefälschten Nachrichten erkennen.

Wie geht die Verschlüsselung von E-Mails weiter?

Die Verschlüsselung von E-Mails geht einen Schritt weiter. Auf den Vergleich mit der Postkarte angewendet, steckt man diese bei der Verschlüsselung in einen blickdichten Umschlag. Der Inhalt ist auf dem Weg versiegelt und nur die Person, die den passenden Schlüssel besitzt, kann den Umschlag öffnen.