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Kann Arbeitgeber Vertrauensarzt einschalten?

Kann Arbeitgeber Vertrauensarzt einschalten?

Darf der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung durch einen Vertrauensarzt anordnen? Der Arbeitnehmer ist nicht ohne weiteres verpflichtet, sich vom Vertrauensarzt/Betriebsarzt untersuchen zu lassen, nur, weil der Arbeitgeber dies wünscht, z.B. weil der Arbeitnehmer längere Zeit krank ist.

Wie oft muss man zur betriebsärztlichen Untersuchung?

Grundsätzlich gilt, dass laut der ArbMedVV vor der Aufnahme jeder Tätigkeit eine entsprechende Vorsorge erfolgt. In der Regel soll eine zweite Untersuchung vor Ablauf eines weiteren halben Jahres und jede weitere Untersuchung alle 36 Monate stattfinden.

Kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen?

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber nur bei und im Rahmen eines berechtigten Interesses vom Arbeitnehmer verlangen. Die Untersuchung ist daher von vornherein auf die Eignung für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz und dessen Anforderungen zu begrenzen.

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Wann kann ich einen Vertrauensarzt einschalten?

Der Arbeitnehmer ist, wenn begründete Zweifel bestehen, ob er nur vorübergehend durch Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert oder auf Dauer berufs- oder erwerbsunfähig ist, verpflichtet, sich auf Verlangen des Arbeitgebers einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Kann der Arbeitgeber eine medizinische Untersuchung veranlassen?

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat.

Was ist Voraussetzung für die medizinische Untersuchung?

Voraussetzung für die medizinische Untersuchung ist zunächst, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern fehlt eine entsprechende Möglichkeit. Der Arbeitgeber ist dann auf Hausbesuche und sonstige Kontrollen beschränkt, wobei die Rechte des Betriebsrats zu beachten sind.

Was ist die Arbeitsmedizinische Untersuchung in Deutschland?

Die Arbeitsmedizinische Untersuchung weist in Deutschland eine lange Tradition auf und ist Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Außerdem ist sie im Gesetz verankert. Das Ziel dieser Untersuchung liegt darin, eine Beschäftigungsfähigkeit festzustellen.

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Ist der Arbeitgeber verpflichtet ärztliche Untersuchung zu verlangen?

Der Arbeitgeber verlangt ärztliche Untersuchung – das sind Ihre Rechte. Ein Arbeitnehmer ist eindeutig nicht verpflichtet, den Arzt des Vertrauens des Arbeitgebers aufzusuchen und sich untersuchen zu lassen. Arbeitgeber versuchen zwar immer wieder, die Krankheit herauszubekommen. Dies dürfen Sie jedoch nicht.