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Kann der Vermieter plotzlich selbst in die Wohnung einziehen?

Kann der Vermieter plötzlich selbst in die Wohnung einziehen?

Möchte der Vermieter plötzlich selbst in die Wohnung einziehen, bricht für viele Mieter eine Welt zusammen – doch recht- und schutzlos sind sie nicht. Nicht jede Eigenbedarfskündigung ist zulässig – sie muss gut begründet sein.

Kann man Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten?

Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn ein Mitbewohner in die Wohnung einziehen soll Soll jemand dauerhaft in Ihre Wohnung auch einziehen, und wurde dieses Recht nicht schon ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dann müssen Mieter, abgesehen von engen Familienangehörigen, den Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten.

Wer wird zum neuen Vermieter der Wohnung?

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Durch die Untervermietung werden Sie zum sogenannten Hauptmieter der Wohnung. Der Vertrag mit Ihrem Vermieter bleibt unverändert gültig. Sie allein treffen alle weiteren Absprachen mit dem neuen Untermieter. Für diesen werden Sie zum neuen Vermieter.

Kann der Vermieter ihre Wohnung untervermieten?

Vermieten Sie Ihre Wohnung ohne Erlaubnis unter, kann Ihr Vermieter Schadenersatz verlangen und nach vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen. Falls der Vermieter Ihnen die Untervermietung untersagt, dürfen Sie Ihre Wohnung unter Umständen außerordentlich kündigen.

Wie darf der Mieter in die Wohnung einziehen?

Grundsätzlich darf der Partner des Mieters in die Wohnung einziehen. Der Mietvertrag legt jedoch zumeist fest, dass nur der Mieter selbst dauerhaft in der Wohnung leben soll. Daher darf der Mieter seinen Partner nicht einfach so bei sich wohnen lassen, ohne mit seinem Vermieter zu sprechen. Denn hierbei würde es sich um eine unerlaubte

Kann der Vermieter seinen Partner nicht in seine Wohnung aufnehmen?

Der Mieter darf seinen Partner grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters in seine Wohnung aufnehmen. Der Vermieter muss dem Zuzug des Partners jedoch grundsätzlich zustimmen. Der Vermieter kann dem Einzug des Partners widersprechen, wenn dieser für ihn unzumutbar ist oder der Wohnraum überbelegt wäre.

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Kann der Vermieter dem Einzug des Partners widersprechen?

Der Vermieter kann dem Einzug des Partners widersprechen, wenn dieser für ihn unzumutbar ist oder der Wohnraum überbelegt wäre. Handelt es sich bei dem Partner um einen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, so braucht der Mieter keine Erlaubnis seines Vermieters.