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Kann die Rente mit 63 zuruckgenommen werden?

Kann die Rente mit 63 zurückgenommen werden?

Kann ein bereits gestellter Rentenantrag zurückgenommen werden, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen? Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein bindender Rentenbescheid erteilt worden ist.

Wie kann ich früher in Rente gehen ohne Abzüge?

Mit 63 Jahren können all diejenigen ohne Abschläge in Rente gehen, die mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Diese gelten dann als besonders langjährig Versicherte. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die vor 1953 geboren sind.

Welche Altersgrenzen gelten für Rentenversicherte?

Für besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen: Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein: Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63.

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Wie lange kann der Rentner mit 63 Jahren in Rente gehen?

Dieser Rentner hat mit 63 Jahren 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung erreicht. Ohne Abschläge kann er als besonders langjährig Versicherter mit 65 in Rente gehen. Geht er trotzdem mit 63 Jahren in Rente, dann wird seine Monatsrente dauerhaft um 7,2 Prozent (24 Monate mal 0,3 Prozent) gekürzt.

Wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge angehoben?

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird seit 2012 und noch bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1955, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Rente

Wie kann man früher in die Rente rechnen?

Die Grundregel lautet: Wer früher in die Rente startet, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Pro Monat Frührente wird die monatliche Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Ein Jahr vorgezogene Rente bedeutet einen Abschlag von 3,6 Prozent.

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