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Kann ich meine Mutter bei mir Mitversichern?

Kann ich meine Mutter bei mir Mitversichern?

Kann ich meine Familie bei meiner Krankenversicherung und Pflegeversicherung mitversichern? Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern.

Wann kann ich jemanden Mitversichern?

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei ihren Eltern mitversichert. Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden.

Wie sehe ich ob ich mitversichert bin?

Wie kann ich mich informieren, ob ich mitversichert bin bzw. ein Kind bei mir mitversichert ist? Auskunft zur Mitversicherung erhalten Sie auch telefonisch unter: +43 5 0766-118000.

Wann muss man krankenversichert sein?

In Deutschland muss man krankenversichert sein. Die Familienversicherung gibt es eigentlich nur für die Kinder bis zum Alter von 25 Jahren und für Ehegatten. Wenn der Mann keinen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld hat, heißt das entweder Hartz IV oder Selbständigkeit.

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Wie kann ich Krankenversicherung mitversichern?

Wer gesetzlich krankenversichert oder freiwillig selbst versichert ist, kann bestimmte Mitglieder der Familie in der Krankenversicherung mitversichern. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Mitversicherung beitragsfrei, also für die Betroffenen kostenlos.

Ist der Mutterschutz über die Krankenkasse abgesichert?

Im Mutterschutz über die Krankenkasse umfassend abgesichert. Werdende Eltern sollten sich rechtzeitig um den richtigen Schutz in der Schwangerschaft und danach kümmern. Werdende Eltern sollten sich rechtzeitig um den richtigen Schutz in der Schwangerschaft und danach kümmern.

Ist der Versicherungsstatus während des Mutterschutzes ausschlaggebend?

Für den Versicherungsstatus während des Mutterschutzes ist das Versicherungsverhältnis, das zuvor bestand, ausschlaggebend. Wenn Sie also vor Beginn des Mutterschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert waren, bleibt dies auch für die gesamte Dauer der Mutterschutzfristen so.