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Kann man die Wohnung auch ohne Fussboden Belag vermieten?

Kann man die Wohnung auch ohne Fußboden Belag vermieten?

Es ist zulässig, eine Wohnung ohne Fußbodenbeläge zu vermieten. Man muss als Mieter nur die Möglichkeit haben, einen Belag zu verlegen. Bevor man als Mieter einen Holzfußboden verlegt, sollte man den Vermieter fragen und eine Abfindungsregelung treffen für den Fall, dass man den teuren Fußboden nicht „abwohnen“ kann.

Wie alt darf ein Herd sein?

Ein Blick auf die paritätische Lebensdauertabelle zeigt, dass ein solches Glaskeramikkochfeld im Durchschnitt 15 Jahre alt wird. Die Herdplatte wurde durch das Missgeschick mit der Gusseisenpfanne bereits nach einem Drittel ihrer durchschnittlichen Lebensdauer unbrauchbar.

Ist der Vermieter verpflichtet einen neuen Teppichboden zu verlegen?

Der Vermieter war demnach verpflichtet, auch wieder einen neuen Teppichboden zu verlegen. Während der Vermieter bei vertragsgemäßem Gebrauch des Teppichbodens für dessen Ersatz aufkommen muss, ist es natürlich hingegen Sache des Mieters, durch ihn verursachte Schäden am Teppich zu ersetzen.

Kann der Mieter einen neuen Teppich oder Laminat verlegen?

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Will der Mieter selbst einen neuen Teppich oder Laminat verlegen, geht das grds. nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Vermieters. Der Austausch des Bodenbelag ist nämlich eine bauliche Veränderung in der Mietwohnung, die nicht ohne weiteres zulässig ist. Außerdem sollte immer geklärt werden, was mit den Einbauten bzw.

Kann ein Vermieter den Austausch eines alten Teppichs verlangen?

Kann ein Mieter den Austausch eines alten Teppichs durch einen neuen verlangen? Wird ein Teppich­boden durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache abgenutzt, so muss der Vermieter einen neuen Teppich verlegen. Der Anspruch des Mieters ergibt sich aus § 535 Abs. 1 BGB.

Hat der Vermieter eine Mietwohnung mit einem Teppich ausgestattet?

Hat der Vermieter seine Mietwohnung mit einem Teppich ausgestattet, müssen Sie als Mieter laut Mietrecht den Teppichboden nur dann erneuern, wenn Sie ihn über die normale Abnutzung hinaus in außergewöhnlichem Maße beansprucht oder beschädigt haben. Teppichböden erhöhen die Wohnqualität.