Menü Schließen

Kann man eine Wohnung ohne Teilungserklarung verkaufen?

Kann man eine Wohnung ohne Teilungserklärung verkaufen?

Die Teilungserklärung ist notwendig, um die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie zu definieren. Wenn Sie eine Wohnung verkaufen möchten, muss die Teilungserklärung mit vorliegen. Verfügen Sie nicht über eine Teilungserklärung, können Sie diese beim Grundbuchamt oder bei der Hausverwaltung beantragen.

Was wenn keine Teilungserklärung vorhanden ist?

Bei dem Verlust der Teilungserklärung können Sie einen entsprechenden Grundbuchausdruck beim Grundbuchamt anfordern. Zudem können Sie Kopien von wichtigen Unterlagen zu Ihrer Eigentumswohnung bei der Bauaufsichtsbehörde erhalten.

Ist der Eigentümer selbst Eigentümer einer Immobilie?

Wohnt der Eigentümer selbst in der Immobilie, ist er zugleich auch Besitzer. Wer im Grundbuch steht, ist also der Eigentümer. Eigentum gibt es in unterschiedlichen Erscheinungsformen. Beim Alleineigentum gehört die Immobilie einer einzigen Person. Beim Miteigentum sind mehrere beteiligt und im Grundbuch eingetragen.

LESEN SIE AUCH:   Was bedeuten druckende Kopfschmerzen?

Was ist die Abgrenzung von Besitz und Eigentum?

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer. Er kann aber auch die Sache tatsächlich weggeben und das Eigentum behalten.

Wann kann das Eigenheim verkauft werden?

Bei Eheleuten kann das Eigenheim nur dann verkauft werden, wenn beide dem Verkauf zustimmen. Handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, kann jeder Eigentümer frei über seinen Anteil verfügen. Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.

Welche Pflichten haben sie gegenüber dem Eigentümer?

An den Besitz sind immer eine Reihe von Pflichten gegenüber dem Eigentümer geknüpft, aber der Besitz alleine gibt Ihnen keine Rechte. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer dürfen Sie eine Sache als Besitzer eigentlich nur sorgfältig behandeln, um diese dem Eigentümer zurückzugeben.