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Kann man nach Scheidung Doppelnamen annehmen?

Kann man nach Scheidung Doppelnamen annehmen?

Der Gesetzgeber gibt einem die Möglichkeit den Geburtsnamen oder den vorherigen Namen dem aktuellen Namen voranzustellen oder anzufügen. Man kann also nach der Scheidung auch einen Doppelnamen annehmen.

Kann ich meinen alten ehenamen wieder annehmen?

Ja. Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos den zuvor gewählten gemeinsamen Ehenamen wieder ablegen und zum Beispiel Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Standesamt lediglich einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Kann man nach der Scheidung den Nachnamen ändern?

Ein Ehepartner kann nach der Scheidung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen. Für diese Änderung des Nachnamens ist keine Frist vorgesehen. Ehepartner sind nach der Scheidung nicht zur Namensänderung gezwungen. Noch verheiratete Ehepartner, die sich im Trennungsjahr befinden, können eine Namensänderung durchführen.

Was ist das wichtigste nach der Scheidung?

Das Wichtigste Nach der Scheidung führen Sie Ihren Ehenamen fort, es sei denn, Sie möchten Ihren Nachnamen ändern. Für eine Namensänderung nach Scheidung muss die Ehe rechtkräftig mit einem Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsbeschluss sein. Die Namensänderung nach Scheidung findet im Standesamt statt.

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Wie steht die Namensänderung nach der Scheidung im Wege?

Nach Vorlage der Erklärung und aller notwendigen Unterlagen, steht einer Namensänderung nichts mehr im Wege. Die Namensänderung nach der Scheidung bietet nicht nur die Möglichkeit, dass man seinen Geburtsnamen oder vorherigen Nachnamen wieder annimmt. Es gibt auch noch eine dritte Option, die einem ermöglicht einen neuen Nachnamen anzunehmen.

Wie kann man den Ehenamen nach der Scheidung ablegen?

Viele Ehepartner wollen ihren Ehenamen nach der Scheidung ablegen. Bei dieser angestrebten Namensänderung gibt es nun die Möglichkeit, dass man den Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annimmt. Der Geburtsname ist laut § 1616 BGB der Ehename, den man bei der Geburt von den Eltern übernimmt.