Kann man schon mit 60 Jahren in Rente gehen?
Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die Regelaltersgrenze ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964. Was bleibt, ist die Überbrückung der fehlenden Jahre mit privaten Mitteln.
Was zählt zu den Wartezeiten?
Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre. Die Prüfung, ob die jeweilige Wartezeit erfüllt ist, erfolgt in Monaten – nicht in Jahren.
Was sind die Rentenpläne der neuen GroKo?
Die Rentenpläne der neuen GroKo sehen jetzt eine Mütterrente 2 vor, die die bisherigen zwei Jahre um ein weiteres auf insgesamt drei erhöht. Pauschal soll es damit für Mütter und Väter von drei vor 1992 geborenen Kindern auch entsprechend drei Entgeltpunkte geben. Die Rentenpläne der neuen GroKo klingen stellenweise zu schön, um wahr zu sein.
Wie soll die GroKo die Rente berechnen?
Dafür will die GroKo die „Anhebung der Zurechnungszeiten“ beschleunigen: Konkret soll die Zurechnungszeit vom bisher vorgesehenen Alter von 62 Jahren auf 65 Jahre und acht Monate angehoben werden. Die Rente wird demnach so berechnet, als hätte man bis zum 65. Lebensjahr seinen bis zum Krankheitsfall bezogenen Lohn weiterhin erhalten.
Welche Arbeitgeber gibt es für den Schulleiter?
Als Schulleiter gibt es zwei mögliche Arbeitgeber, einerseits das Land und andererseits der Bund. Beide Arbeitgeber nutzen ein anderes Tarifmodell und so weicht auch die Bezahlung voneinander ab. In den meisten Fällen ist der Unterschied jedoch als marginal einzustufen.
Wie soll das Rentenniveau sichergestellt werden?
Als konkrete Maßnahme ist geplant, das heutige Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 zu sichern. Bei Bedarf sollen Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz die 20-Prozentmarke nicht überschreitet.