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Kann man wenn man Prozesskostenhilfe bekommt den Anwalt wechseln?

Kann man wenn man Prozesskostenhilfe bekommt den Anwalt wechseln?

Anwaltswechsel bei Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe Haben Sie eine Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) bewilligt bekommen, sollten Sie sich vor einem Anwaltswechsel rechtlich beraten lassen. Grundsätzlich ist auch hier das Wechseln des Anwalts bei Unzufriedenheit möglich.

Was tun wenn Anwalt Mandat niederlegt?

Der Rechtsanwalt, der das Mandat niederlegt, hat in der Regel einen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten, wenn der Rechtsanwalt kündigt, weil der Mandant sich vertragswidrig verhalten hat. Auch wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, übernimmt diese in der Regel nur die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Ist die Scheidung auch ohne Anwalt möglich?

Dennoch sind Sie bei Ihrer Scheidung nicht allein. Ihr Scheidungsanwalt begleitet Sie! Die Antwort auf die Frage, ob die Scheidung auch ohne Anwalt geht, hängt davon ab, ob Sie selbst den Scheidungsantrag stellen oder ob Sie dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners lediglich zustimmen. Ganz ohne Anwalt geht es jedenfalls nicht.

Was ist die Anwaltspflicht bei Scheidung und Co.?

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Grund für die Anwaltspflicht bei Scheidung und Co. ist vor allem, dass die aufgeladene Situation in der Regel eines objektiven Vermittlers vor Gericht bedarf – dem Scheidungsanwalt. Darüber hinaus sind die Auseinandersetzungen jedoch nicht selten mit einem größeren Berechnungs- und Rechercheaufwand verbunden.

Wer ist der Rechtsanwalt für ihren Scheidungsantrag?

Für Ihren Scheidungsantrag müssen Sie jedoch einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag für Sie in Ihrem Namen beim örtlich zuständigen Familiengericht einreicht. Dieser Rechtsanwalt führt für Sie sämtlichen Schriftverkehr mit dem Familiengericht und vertritt Sie im mündlichen Scheidungstermin vor Gericht.

Was kann ein Scheidungsanwalt für Ehegatten tun?

Ein Scheidungsanwalt kann beide Ehegatten ausführlich beraten und eine wertvolle Unterstützung für die Regelung aller familienrechtlichen und scheidungsrechtlichen Angelegenheiten sein. Nicht nur beim Erstellen des Scheidungsantrags und der Scheidungsfolgenvereinbarung, sondern auch bei der Geltendmachung oder Berechnung von Unterhaltsansprüchen.