Menü Schließen

Kann man zu Lebzeiten auf sein Erbe verzichten?

Kann man zu Lebzeiten auf sein Erbe verzichten?

Mit einer Erbverzichtserklärung verzichtet ein Erbe – in der Regel gegen eine Abfindung – auf seinen Anteil am Nachlass. Der Verzicht wird zu Lebzeiten des Erblassers zwischen ihm und einem seiner Erben vertraglich vereinbart.

Was ist die Verzichtserklärung?

Eine Verzichtserklärung ist die einseitige Erklärung des Verzichtenden, dass er auf Gegenstände, Forderungen oder Rechtsmittel, die ihm zustehen, verzichtet. Die Verzichtserklärung ist insbesondere im Zivilrecht und auch im Strafrecht gängige Praxis.

Wie berechnet man den Pflichtteil aus?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Man fragt also zunächst, was der Betroffene erben würde, wenn es kein Testament geben würde. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in erster Linie Kinder und Ehegatten – soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind auch entferntere Verwandte.

LESEN SIE AUCH:   Was sind die wichtigsten Fachgebiete der Astronomie?

Ist der Verzicht auf das Erbe kein Vordruck?

Ganz so einfach ist es an dieser Stelle aber nicht: Für den Verzicht auf das Erbe existiert kein Vordruck. Es handelt sich vielmehr immer um einen neu aufgesetzten Vertrag, der zwischen jedem Erblasser und verzichtenden Erben verfasst werden muss.

Was ist eine Verzichtserklärung?

Durch eine Verzichtserklärung verzichtet eine Person (der Verzichtende) auf bestimmte Rechte, Forderungen oder Rechtsmittel. Die Verzichtserklärung wird häufig entsprechend dem Verzicht angepasst und muss ggf. auch beurkundet werden. Welche Arten der Verzichtserklärung gibt es?

Ist eine solche Verzichtserklärung nach einem Unfall möglich?

Eine solche Verzichtserklärung nach einem Unfall ist zwar durchaus möglich und kann gerade bei kleineren Bagatellschäden die langwierige Schadensregulierung über die Versicherungen abkürzen, doch ist ein solches Schriftstück auch immer uneingeschränkt gültig?

Warum sollte ein Erbe eine Verzichtserklärung unterschrieben werden?

Aufgrund der erheblichen Folgen sollte ein potentieller Erbe eine Verzichtserklärung nur unterschrieben, wenn er dafür eine angemessene Entschädigung erhält bzw. vorab erhalten hat. Denn diese steht ihm nicht automatisch zu. Wer unsicher ist, sollte dies etwa durch einen Fachanwalt für Erbrecht überprüfen lassen, bevor er unterschreibt.

LESEN SIE AUCH:   Welches Band zieht vom Huftkopf zur Gelenkpfanne?