Menü Schließen

Kann mein Arbeitgeber Gehalt zuruckfordern?

Kann mein Arbeitgeber Gehalt zurückfordern?

Ja, er darf grundsätzlich zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern. Der Grund für die Überzahlung spielt keine Rolle: Es kommt nicht darauf an, ob er wegen eines Irrtums zu viel gezahlt hat oder der Arbeitnehmer ihn getäuscht hat, etwa in Bezug auf die Arbeitszeit.

Wann verjähren Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber?

Die gesetzliche Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt drei Jahre. Sie gilt für alle Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber und umgekehrt. Sie gilt für alle Ansprüche, u.a. für Lohn, Sonderzahlungen und Überstundenvergütung. …

Kann der Arbeitgeber die Überzahlung nicht zurückverlangen?

Der Arbeitgeber kann die Überzahlung nicht zurückverlangen, wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung wusste, dass er zu viel zahlt. Dies wird er aber in der Regel bestreiten. Die Rückforderung ist dann ausgeschlossen, wenn zu Lasten des Arbeitgebers Ausschlussfristen gelten, die er versäumt hat.

LESEN SIE AUCH:   Wie viel sollte man mit 177 wiegen?

Kann der Arbeitnehmer den Bruttobetrag zurückzahlen?

Müsste der Arbeitnehmer den Bruttobetrag zurückzahlen, müsste er über den erlangten Nettobetrag hinaus auch die entrichteten Steuern und Sozialabgaben an den Arbeitgeber zahlen. Dies erscheint nicht interessengerecht, da der Arbeitnehmer grundsätzlich nur das zurückerstatten soll, was er auch erhalten hat.

Warum muss der Arbeitnehmer den vereinbarten Gehalt zurückzahlen?

Das heißt: Der Arbeitnehmer muss den Betrag, der sein vereinbartes Gehalt übersteigt, zurückzahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer selbst bemerkt, dass mit seiner Gehaltsabrechnung etwas nicht stimmt. Oder wenn die Abweichung vom regulären Gehalt so groß ist, dass der Arbeitnehmer sie in jedem Fall hätte bemerken müssen.

Kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt grundsätzlich zurückfordern?

Nicht zurückfordern kann der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt gemäß § 814 BGB grundsätzlich, wenn er bereits bei der Auszahlung wusste, dass es zu hoch ist („Kenntnis der Nichtschuld“). Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise .