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Kann mein Arbeitgeber mich in Quarantane schicken?

Kann mein Arbeitgeber mich in Quarantäne schicken?

Quarantäne: Kann der Arbeitgeber das anordnen? Nein. Darüber entscheidet das Gesundheitsamt, nicht der Arbeitgeber. Schickt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach Hause, ist das eine Freistellung, die nur unter Fortzahlung der Vergütung möglich ist.

Wird der Arbeitgeber bei Corona informiert?

Er muss dem Arbeitgeber lediglich die Arbeitsunfähigkeit anzeigen und die voraussichtliche Dauer mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitteilen. Das neue Corona-Virus unterliegt aber einer behördlichen Meldepflicht.

Kann ich in der Quarantäne Urlaub nehmen?

Werden Quarantäne-Tage mit dem Jahresurlaub verrechnet? Quarantäne-Zeiten, die wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers angeordnet werden, sind wie alle Tage der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nicht mit dem Jahresurlaub zu verrechnen.

Wer darf die Quarantäne aussprechen?

Das Gesundheitsamt entscheidet, wie lange die Wohnung nicht verlassen werden darf. Die Quarantäne ist eine Vorsichtsmaßnahme. Menschen die unter Qua- rantäne stehen, müssen nicht krank sein. Das Gesundheitsamt kann auch für enge Kontaktpersonen außerhalb des Haushalts Quarantänen aussprechen.

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Kann der Arbeitgeber den Urlaub bestimmen?

Darf der Chef den Mitarbeitern vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen müssen? Nein. Der Arbeitgeber muss den Jahresurlaub im Grunde nach den Wünschen der Beschäftigten gewähren, so § 7 Abs. 1 BUrlG.

Was passiert wenn ich nach dem Urlaub in Quarantäne muss?

Habe ich Recht auf Entschädigung, wenn ich nach eine Reise ins Risikogebiet in die Quarantäne muss? Grundsätzlich gilt, dass Beschäftigte, die infolge einer behördlich angeordneten Quarantäne Verdienstausfall erleiden, den Anspruch auf Entschädigung haben.

Wer bezahlt mich in der Quarantäne?

Nach § 56 Infektionsschutzgesetz hat der Mitarbeiter unter Quarantäne Anspruch auf eine Entschädigung. Diese bemisst sich nach dem ausgefallenen Entgelt. Der Arbeitgeber muss für die ersten sechs Wochen die Entschädigung auszahlen und erhält sie auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück .