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Kann Vermieter Gaste verbieten?

Kann Vermieter Gäste verbieten?

(dmb) Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, dass er von seinem „vermeintlichem“ Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten des Hauses verbietet.

Kann ein Vermieter das Hausverbot aussprechen?

Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Gegen den Mieter selbst kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen. Daher gibt es grundsätzlich kein Vermieterrecht, einem regulären Besucher Hausverbot zu erteilen. Dies gilt auch, wenn dieser den Hausfrieden stört.

Wie lange dürfen Mieter in der Wohnung bleiben?

Besuch darf auch mehrere Wochen in der Wohnung des Mieters bleiben, wohnen. Es dürfen auch ohne weiteres Gäste, Freunde für mehrere Wochen in der Mietwohnung Besucher sein. Wie lange dürfen Mieter Besuch haben – Erlaubnis des Vermieters.

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Ist der Vermieter berechtigt zum Empfang von Gästen?

Nach § 540 Abs. 1 BGB ist der Mieter zwar ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen. Der Empfang von Gästen stellt aber nicht gleich eine Gebrauchs­überlassung dar. Daher darf der Mieter grund­sätzlich Gäste auch über mehrere Tage aufnehmen.

Ist der Vermieter nicht einverstanden mit der Erhöhung der Miete?

Wenn der Mieter der Erhöhung der Miete nicht zustimmt, muss der Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen. Haftungsrechtlich ist zu beachten, dass der Mieter für den Besuch wie für eigenes Verhalten haftet (§ 278 BGB). Kommt es z.B. zu Schäden an der Mietsache, so ist der Mieter so zu behandeln, als hätte er den Schaden verursacht.

Ist ein Besucher in der Mietwohnung immer erlaubt?

Bei jedem längerfristigen Besuch sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Bleibt ein Besucher über längere Zeit, so kann dies Auswirkungen auf zu zahlende Betriebskosten haben, der Vermieter kann dann z.B. höhere Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Besucher, Gäste in der Mietwohnung, immer erlaubt?

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