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Wann darf die Polizei Zwang anwenden?

Wann darf die Polizei Zwang anwenden?

(1) Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. Für die Art und Weise der Anwendung unmittelbaren Zwanges gelten die §§ 57 ff. (2) Unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ist ausgeschlossen.

Wann beginnt unmittelbarer Zwang?

1 UZwG (§ 26 Abs. 1 LVwVG BW, § 67 Abs. 1 VwVG NRW) ist unmittelbarer Zwang die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt (d.h. jede unmittelbare körperliche Einwirkung, § 2 Abs. 4 UZwG dienstlich zugelassene Hieb- und Schusswaffen, Reizstoffe und Explosivmittel zu verstehen sind.

Wer darf unmittelbaren Zwang anordnen?

1 VwVG NRW und § 55 Abs. 1 S. 1 PolG NRW ermächtigen die Polizei und die Ordnungsverwaltung zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind.

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Wann ist das Zwangsgeld festgesetzt?

Gegen einen Steuerpflichtigen ist wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung ein Zwangsgeld festgesetzt und zum 15.2. fällig gestellt worden. Erst am 20.3. gibt er seine Steuererklärung ab. Das Zwangsgeld hat er nicht gezahlt. Der Vollzug des Zwangsgeldbescheids ist einzustellen. Gegen die Festsetzung von Zwangsgeld ist der Einspruch gegeben.

Ist die Festsetzung des Zwangsgelds erledigt?

Die Festsetzung des Zwangsgelds hat sich erledigt und braucht nicht ausdrücklich aufgehoben zu werden. Entsprechendes gilt erst recht, wenn der Steuerpflichtige die Verpflichtung bereits vor der Festsetzung des Zwangsgelds erfüllt hat.

Ist die rechtliche Angelegenheit des Zwangsgeldes vorbei?

Die rechtliche Angelegenheit der Festsetzung eines Zwangsgeldes ist vorbei. Sollte der Betroffene das Zwangsgeld oder Teile davon bereits geleistet haben, hat er keinen Anspruch mehr darauf, es zurückzufordern.

Ist das Zwangsgeld in die Zukunft gerichtet?

Zwangsgeld. Es ist in die Zukunft gerichtet. Es weist keinen Straf- oder Bußgeldcharakter auf. Ein Verschulden ist nicht vorausgesetzt. Das Zwangsgeld dient dazu, den Betroffenen durch Willensbeugung zu einem bestimmten Agieren zu zwingen. Die Höchst- oder Mindestsumme eines Zwangsgeldes folgt der jeweiligen Rechtsprechung des Bundeslandes.

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