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Wann handelt es sich um eine verschleppte Insolvenz?

Wann handelt es sich um eine verschleppte Insolvenz?

Wenn Unternehmen oder juristische Personen im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wissentlich keinen Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen, wird im juristischen Sinne von Insolvenzverschleppung gesprochen. Es droht auch ein Verfahren, wenn der Antrag zu spät oder fehlerhaft gestellt wurde.

Wann muss man Insolvenzantrag stellen gmbh?

Laut Gesetz hat der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.

Wie läuft das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Regelungen, die die Insolvenzordnung für die Regelinsolvenz festlegt. Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen.

Was ist der Begriff Insolvenz?

Der Begriff Insolvenz leitet sich von dem lateinischen Wort solvere (dt. „zahlen“) ab. Er bezeichnet den Zustand eines Unternehmens oder einer Privatperson, ausstehende Zahlungen nicht mehr begleichen zu können, weil die Ausgaben nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden können.

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Wie wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekanntgegeben?

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor dem zuständigen Gericht wird auch die Insolvenz, also die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson, im sog. Insolvenzregister bekanntgegeben.

Was darf das Gericht bei der Insolvenz entscheiden?

Bei der Prüfung darf das Gericht aufgrund eigener Sachkenntnis entscheiden, soweit die vorliegenden Unterlagen für eine Entscheidungsfindung ausreichen. Bei Regelinsolvenzverfahren („Unternehmensinsolvenzen“, „IN-Verfahren“) wird in der Regel aber zuvor ein Sachverständigengutachten angefordert.