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Wann ist Vergleich rechtswirksam?

Wann ist Vergleich rechtswirksam?

der Vergleich erwächst in Rechtswirksamkeit, wenn er nicht mittels eines innerhalb von vier Wochen bei Gericht einlangenden Schriftsatzes widerrufen wird.

Ist ein Vergleich ein Vollstreckungstitel?

Vollstreckungstitel. Weiterhin muss ein Prozessvergleich als tauglicher Vollstreckungstitel vorliegen, § 794 I Nr. 1 ZPO. Damit ein Prozessvergleich einen Vollstreckungstitel darstellt ist es daher Voraussetzung, dass der Prozessvergleich sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich wirksam ist.

Wie wird ein Vergleich zugestellt?

Bei der Parteizustellung wird dem Schuldner nicht das Original des Vollstreckungstitels, sondern i. d. R. eine beglaubigte Fotokopie des Vergleichs zugestellt. Der Rechtsanwalt selbst kann die notwendige Anzahl der zu beglaubigenden und zuzustellenden Abschriften herstellen (§§ 191, 169 Abs. 2 S.

Wie kann der gerichtliche Vergleich durchgeführt werden?

Der gerichtliche Vergleich kann nur bei Personen durchgeführt werden, die sonst dazu berechtigt sind ein Privatinsolvenzverfahren einzuleiten. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Voraussetzungen der Privatinsolvenz erfüllen müssen. Lesen Sie unseren Beitrag zu den Kriterien für die Beantragung der Privatinsolvenz.

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Wie kann man einen außergerichtlichen Vergleich beschließen?

Selbstverständlich können die Parteien ihren Vergleich auch außergerichtlich beschließen und nachfolgend bei Gericht protokollieren lassen. Der außergerichtliche Vergleich wird damit auch zu einem Prozessvergleich. Gemäß § 794 ZPO ist auch der Vergleich – genau wie das Prozessurteil – ein Vollstreckungstitel.

Was ist die Wirkung des gerichtlichen Vergleichs?

Die Wirkung des gerichtlichen Vergleichs. Die Wirkung des gerichtlichen Vergleichs ist dieselbe wie die des privaten Vergleichsvertrags: Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet. Der Schuldner leistet die vereinbarten Zahlungen. Im Gegenzug verzichten die Gläubiger auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Wie kann ein außergerichtlicher Vergleich erreicht werden?

Daneben kann ein außergerichtlicher Vergleich auch durch eine Mediation erreicht werden. Dabei vermittelt ein speziell ausgebildeter und neutraler Dritter – der sog. Mediator – zwischen den Parteien.