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Wann kann ich in die Familienversicherung?

Wann kann ich in die Familienversicherung?

Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung? Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die genannten Grenzen. Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze von 23 Jahren.

Wer stellt Antrag auf Familienversicherung?

Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Angehörige hat, die die Voraussetzungen erfüllen, kann einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Möchtest du gern mitversichert sein, muss der Antrag für dich über den Versicherungsnehmer erfolgen. Du selbst kannst dies nicht tun.

Wann muss man sich krankenversichern?

Seit Januar 2009 ist es amtlich: Jeder Bundesbürger in Deutschland muss sich krankenversichern. Tun Sie das nicht und müssen ärztlich behandelt werden, müssen Sie Ihre gesetzlich zu zahlenden Beiträge ab diesem Zeitraum nachbezahlen und Sie bekommen noch eine Strafe zusätzlich dazu.

Wie lang ist die krankenversicherungsnummer bei der Krankenkasse?

Sie gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenkasse von der neuen Versicherung beibehalten. Zuständig für die Vergabe ist die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“. Die Krankenversicherungsnummer besteht je nach Krankenkasse aus 19 bis 30 Stellen. Nur zehn davon sind sichtbar auf der Gesundheitskarte aufgebracht.

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Sind sie selbstständig oder privat krankenversichern?

Sind Sie selbstständig, können Sie sich ebenfalls freiwillig oder privat krankenversichern. Prüfen Sie auch hier Ihre Familienversicherung oder arbeiten Sie nebenher noch ein wenig in der Gleitzone, um gesetzlich versichert zu sein.

Was ist die einheitliche Krankenversichertennummer?

Die Nummer ist zusammen mit anderen personenbezogenen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Die einheitliche Krankenversichertennummer wurde mit der Umstellung auf die eGK im Jahr 2006 eingeführt. Sie gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenkasse von der neuen Versicherung beibehalten.