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Wann kann man als Vermieter die Miete erhohen?

Wann kann man als Vermieter die Miete erhöhen?

Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.

Wann muss der Vermieter die Miete nicht mehr zahlen?

Die Miete: Nach drei Jahren muss der Mieter nicht mehr zahlen Genauso verhält es sich mit der Miete. Versäumt der Vermieter es, diese einzutreiben, gilt für Mietrückstände die dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wann muss der Vermieter eine Mieterhöhung begründen?

Im Klartext heißt das: Der Mieter muss einer Mieterhöhung dann zustimmen, wenn der Vermieter diese hinreichend begründen kann – etwa durch den Mietspiegel – und es rechtzeitig vorher angekündigt hat. Er kann zwar Einspruch einlegen, in den meisten Fällen ist die Mieterhöhung jedoch rechtmäßig.

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Wie lange darf der Vermieter die Kaltmiete aufschlagen?

Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter nicht mehr als 20 Prozent auf die Kaltmiete aufschlagen – außer im Fall einer Sanierung. Um sich vor einer zu starken Erhöhung der Miete zu schützen, können Sie bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter beispielsweise eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbaren.

Wie lange muss der Vermieter die Forderungen geltend machen?

Verpasst der Vermieter die Abrechnungsfrist, kann er Forderungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht selbst verschuldet. Ist also der Abrechnungszeitraum der 01.01. bis 31.12. eines Jahres, so muss der Vermieter spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres abrechnen, um noch Nachforderungen geltend machen zu können.