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Wann muss Auslegware vom Vermieter erneuert werden?

Wann muss Auslegware vom Vermieter erneuert werden?

Sobald der Bodenbelag altersbedingt verschlissen und seine übliche Nutzungsdauer überschritten ist, liegt ein Mangel der Mietsache vor, den der Vermieter beseitigen muss. Für den Vermieter ist es dann aber nicht damit getan, nur den verschlissenen Teppichboden zu erneuern.

Was zahlt der Vermieter bei Renovierung?

Vermieter muss Renovierungen übernehmen „Wenn im Laufe der Mietzeit Verschlechterungen oder Verschleißerscheinungen auftreten, muss der Vermieter tätig werden. Er muss reparieren und instandsetzen – auf eigene Kosten oder es aus der Miete finanzieren. “ Aber natürlich gibt es Ausnahmen.

Welche Vermieter sind in der Pflicht für den Bodenbelag?

Da Vermieter:innen in der Pflicht sind, die Mietsache „in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten“, müssen sie für den Austausch des Belags sorgen. Dabei ist es ist egal, ob der Bodenbelag von vermietender Seite oder von Vormieter:innen verlegt wurde. Auch die Dauer eines Mietverhältnisses ist unerheblich.

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Was muss der Mieter für den Bodenbelag bezahlen?

Demnach muss der die Mieter:in von der Neuverlegung eines gleichwertigen Bodenbelags nur 4/10 bezahlen. Ein ausführliches Übergabeprotokoll bei Mietbeginn lässt später – sollte es Streit über Schäden geben – keinen Zweifel an einer individuellen Bestandsaufnahme der Wohnung. Der Bodenbelag muss gleichwertig ersetzt werden.

Was kann der Vermieter beruhigen?

Was Vermieter da beruhigen kann: Der Mieter hat eine Pflicht, den Boden pfleglich zu behandeln. Beschädigt er den Boden, indem er nicht sorgsam mit ihm umgeht, kann der Vermieter Schadensersatz fordern. Wer ein Haus oder eine Wohnung mietet, der übernimmt eine sogenannte allgemeine Fürsorgepflicht für das gesamte Gebäude und die Ausstattung.

Warum muss der Vermieter nicht aufklären?

Allerdings gilt im deutschen Recht: Der Vermieter muss den Mieter nicht aufklären. Vielmehr ist es so, dass der Mieter verpflichtet ist, sich nach der richtigen Pflege zu erkundigen. Weiß der Mieter also nicht, wie er ein Parkett richtig putzt, muss er nachfragen – etwa beim Vermieter, bei Spezialisten.

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