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Wann muss der Arbeitgeber die Abrechnung schicken?

Wann muss der Arbeitgeber die Abrechnung schicken?

Wann und wie muss eine Lohnabrechnung erfolgen? Auch hier stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen: Die Zahlung des Gehalts an den Arbeitnehmer hat entweder am 15. oder jeweils am letzten Tag eines Monats zu erfolgen. Die Bereitstellung der Gehaltsabrechnung muss personalisiert erfolgen.

Wo kann ich meine Lohnabrechnung überprüfen lassen?

Sowohl bei einem Steuerberater als auch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie Ihre Lohnabrechnung überprüfen lassen und haben dabei gleichzeitig den Fachmann zur Seite, der Ihnen eine rechtssichere Auskunft zum weiteren Vorgehen geben kann.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für die Lohnabrechnung?

Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist zur Korrektur der Lohnabrechnung; eine Frist von 14 Tagen ist angemessen.

Kann der Arbeitgeber zu viel Gehalt zahlen?

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Weiß der Arbeitgeber hingegen schon bei der Anweisung, dass er zu viel Gehalt zahlt, so muss der Arbeitnehmer das zu viel Gezahlte nicht zurückzahlen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einen Wochenendzuschlag zahlt, obwohl er weiß, dass der Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum gar nicht am Wochenende gearbeitet hat.

Kann der Arbeitnehmer nach langer Zeit das Gehalt zurückfordern?

Allerdings kann der Arbeitgeber nicht erst nach langer Zeit das zu viel gezahlte Gehalt zurückfordern. Hat der Arbeitnehmer die Summe dann bereits ausgegeben, so kann sich der Arbeitnehmer auf Entreicherung berufen.

Kann der Arbeitnehmer zu viel gezahlt werden?

Auch wenn der Arbeitnehmer weiß, dass er zu viel Geld erhält, muss er das Gehalt zurückzahlen. Konkret muss jedoch immer im Einzelfall entschieden werden, ob das zu viel gezahlte Gehalt zurückgezahlt werden muss. Es ist deshalb ratsam bei einer solchen Fragestellung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

Was gilt für zu viel gezahltes Gehalt?

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Geregelt ist dies in §812 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Fall gilt auch für zu viel gezahltes Gehalt. Weiß der Arbeitgeber hingegen schon bei der Anweisung, dass er zu viel Gehalt zahlt, so muss der Arbeitnehmer das zu viel Gezahlte nicht zurückzahlen.