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Wann wird ein Insolvenzantrag veroffentlicht?

Wann wird ein Insolvenzantrag veröffentlicht?

Insolvenzbekanntmachungen können auf der Website des Bundesamts für Justiz zwei Wochen lang uneingeschränkt eingesehen werden. Die Insolvenzbekanntmachung informiert über das Verfahren und Namen, Wohnsitz und Geschäftszweig des Schuldners.

Wann wird ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet?

Ein Insolvenzverfahren kann durch das Insolvenzgericht abgelehnt werden, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Abweisung bedeutet, dass es nicht zu einem Insolvenzverfahren kommt.

Wie erfahre ich ob Insolvenzantrag gestellt wurde?

Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de stellen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland ihr Insolvenzverfahren online. Eine Aktualisierung der Daten findet mehrmals täglich statt. Bei den Angaben, die Sie dort finden, handelt es sich um offizielle Auskünfte.

Welche Gerichte sind für den Insolvenzantrag zuständig?

Der Insolvenzantrag ist schriftlich zu stellen oder kann beim Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden. Welches Gericht zuständig ist, bestimmt nach § 3 InsO der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners. Generell ist für den Insolvenzantrag das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk sich der ständige Wohnsitz des Schuldners befindet.

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Kann ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen?

Gläubiger können den Insolvenzantrag stellen, wenn ein rechtliches Interesse besteht und die Forderung und der Grund für die Insolvenzeröffnung glaubhaft gemacht werden können. Sind Sie als Schuldner zahlungsunfähig, dann liegt ein Eröffnungsgrund vor. Stellt ein Gläubiger einen Insolvenzantrag, müssen Sie als Schuldner schnell handeln.

Was ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Der Insolvenzantrag, also der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist an keine bestimmte Form gebunden und kann entweder schriftlich gestellt oder in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts mündlich zu Protokoll gegeben. Die Antragstellung ist allerdings an einen Grund gebunden – die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Wann kann ein Insolvenzantrag eröffnet werden?

Erst nachdem der Antrag gestellt wurde, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Für einen Insolvenzantrag besteht kein Formzwang, der Insolvenzantrag kann schriftlich gestellt oder in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden.