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Warum erkennungsdienstliche Behandlung?

Warum erkennungsdienstliche Behandlung?

Eine erkennungsdienstliche Behandlung zur Durchführung eines Strafverfahrens (§ 81b Alt. 1 StPO) dient der Aufklärung einer aktuellen Ermittlung. Wurden am Tatort z.B. Fingerabdrücke gefunden, soll aufgeklärt werden, von wem diese stammen.

Was umfasst die erkennungsdienstliche Behandlung?

Eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b StPO kann verschiedene Maßnahmen bedeuten. Typisch ist die Abnahme von Fingerabdrücken, Aufnahme von Lichtbildern, die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale oder andere Maßnahmen wie Schriftproben.

Was sind Ziele von Ed Maßnahmen?

Die erkennungsdienstliche Behandlung „zum Zwecke des Erkennungsdienstes“ nach § 81b StPO hat meist präventive Ziele. Es wird die Möglichkeit geschaffen, auch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens und einem Freispruch oder einer Verurteilung, Daten der Betroffenen zu ermitteln und zu speichern.

Was macht der Erkennungsdienst bei der Polizei?

Für die Polizei sind diese erkennungsdienstlichen Daten u. a. Grundlage für die Ermittlung von Tätern in Strafverfahren, die Zuordnung von Tatortspuren, das Erkennen von Tatzusammenhängen, aber auch für die Identifizierung von hilflosen Personen oder unbekannten Toten.

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Wie sollte man eine Vorladung erhalten?

Wer eine Vorladung erhält, sollte genau darauf achten, von wem diese ausgestellt ist. Denn während auf eine polizeiliche nicht reagiert werden muss (aber in vielen Fällen sollte, wenn z.B. als Zeuge wertvolle Hilfe geleistet werden kann), verhält sich dies bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft eines Gerichtes anders.

Wie besteht die Erscheinungspflicht bei einer Vorladung?

Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch keine Aussagepflicht. Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.

Wie ist die Vorladung als Elternteil erhalten?

In der Regel sind die Eltern die Erziehungsberechtigten. Deshalb haben Sie als Elternteil die Vorladung erhalten. Als Elternteil ist man regelmäßig zunächst geschockt, wenn dem eigenen Kind vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben.

Was ist die richtige Verhaltensweise nach der Vorladung?

Die wichtigste und absolut richtige Verhaltensweise nach Erhalt einer Vorladung ist, sich umgehend mit einem Strafverteidiger in Verbindung zu setzen. Gerne stehen wir Ihnen im Fall der Fälle mit unserer Erfahrung zur Seite. Ein Vorladungsschreiben der Behörden sorgt meistens erst mal für einen Schreck.

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