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Was ist bei der Ubermittlung von personenbezogenen Daten in Drittlander zu beachten?

Was ist bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer zu beachten?

Eine Datenübermittlung in ein Drittland ist (vorbehaltlich der weiteren Anforderungen der DS-GVO) zulässig, wenn und soweit die Übermittlung zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person oder zum Abschluss oder zur Erfüllung eines Vertrages im Interesse der betroffenen Person erforderlich ist.

Wann ist Datenübermittlung in ein Drittland nicht erlaubt?

Ein Drittland ist ein Staat, das nicht der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Die DSGVO sieht vor, dass eine Datenübermittlung in ein Drittland nur zulässig ist, wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Die Angemessenheit stellt die EU-Kommission fest (Art 45 DSGVO).

Was ist eine Richtlinie in der EU?

Die Richtlinie in der EU. Bei einer EU-Richtlinie handelt es sich gem. Art. 288 AEUV [Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union] um einen Rechtsakt der Europäischen Union. Sie ist neben der EU-Verordnung die am häufigsten verwendete Form des Rechtsaktes.

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Was sind Richtlinien und Verordnungen?

Richtlinien und Verordnungen sind zwei Formen von Gesetzen, die von der Europäischen Union erlassen werden können. Laut Europa, der offiziellen Website der Europäischen Union, ist eine „Richtlinie“ ein Gesetzgebungsakt, der ein Ziel festlegt, das alle EU-Länder erreichen müssen.

Was sind Richtlinien und Verordnungen in der Europäischen Union?

Laut Europa, der offiziellen Webite der Europäichen Union, Hauptunterschied: Richtlinien und Verordnungen sind zwei Formen von Gesetzen, die von der Europäischen Union erlassen werden können.

Wie sind die EU-Richtlinien anzusehen?

Die EU-Richtlinien lassen sich generell in drei verschiedene Arten unterteilen: Während die Rahmenrichtlinien als jene anzusehen sind, in deren Rahmen die einzelnen Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechte gestalten müssen, sind die spezifischen Richtlinien als Ergänzung zu bestehenden Rechten anzusehen.