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Was ist der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?

Was ist der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?

Bei einem Werkvertrag sieht die Definition so aus, dass nicht die Arbeitsleistung an sich vereinbart wird, sondern die Herstellung einer bestimmten Sache. Ein Dienstvertrag hingegen verpflichtet zur Arbeitsleistung, ohne dabei ein bestimmtes Projekt vor Augen zu haben.

Was ist ein Dienstvertrag Österreich?

Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Ein Dienstverhältnis hat zum Inhalt, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer der Dienstgeberin/dem Dienstgeber Arbeitsleistungen schuldet, umgekehrt wird Entgelt geschuldet.

Was ist ein Dienstvertrag?

Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag zwischen Ihnen und dem Werkstattinhaber, da dieser den konkreten Erfolg (Reparatur des Autos) schuldet. Dienstvertrag: Gegenstand des Dienstvertrages sind Dienste jeder Art. Dabei schuldet der Dienstverpflichtete die Leistungs- / Arbeitshandlung, nicht den konkreten Leistungserfolg.

Was ist ein Dienstvertrag in der Werkstatt?

Beispiel: Sie bringen Ihr defektes Auto in die Werkstatt, um es reparieren zu lassen. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag zwischen Ihnen und dem Werkstattinhaber, da dieser den konkreten Erfolg (Reparatur des Autos) schuldet. Dienstvertrag: Gegenstand des Dienstvertrages sind Dienste jeder Art.

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Ist der Dienstvertrag mit dem Werkvertrag verwechselt?

Auch, wenn die Namen ähnlich klingen: Der Dienstvertrag ist nicht mit dem Werkvertrag zu verwechseln. Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in dem eine Vertragspartei sich zur Herstellung eines Werks verpflichtet, während die andere Vertragspartei sich zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet.

Was ist ein gegenseitiger Dienstvertrag?

Hierbei handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Am weitesten verbreite Formen sind der Arbeitsvertrag und der Behandlungsvertrag. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der eine Vertragsparteien zur Leistung eines versprochenen Dienstes und der andere Teil zur Entrichtung einer Vergütung verpflichtet, vgl. § 611 BGB.