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Was ist der Vollstreckungs-Titel?

Was ist der Vollstreckungs-Titel?

Im Zwangsvollstreckungsrecht bzw. im (Zivil-)Prozessrecht ist der (Vollstreckungs-)Titel eine öffentliche Urkunde zum Beweis eines Anspruchs. Er ist ferner eine wesentliche Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Ein (Vollstreckungs-)Titel ist nur dann beweisfähig bzw. er kann nur dann vollstreckt werden, wenn er hinreichend bestimmt ist.

Wie wird die Abschlussbezeichnung nachgestellt?

Der Absolvent muss die Abschlussbezeichnung so führen, wie sie verliehen wurde, und dies ohne Zusatz der studierten Fachrichtung oder des Studiengangsnamens. Die Bezeichnung wird hinter dem Namen geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, M.A. (ohne Leerschritt zwischen M. und A.!), oder in Worten nachgestellt: Erika Mustermann, Master of Arts.

Ist ein solcher Titel nicht Bestandteil des Namens?

Dies liegt daran, dass ein solcher Titel nicht als Bestandteil des Namens angesehen wird. Demzufolge steht ein derartiger Titel auch nicht in amtlichen Ausweispapieren. Ausnahme hierbei bildet der Doktortitel: wer einen solchen erworben hat, darf ihn in seinen Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen.

Wie wird der Begriff Titel in der Rechtswissenschaft benutzt?

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Der Begriff Titel wird in der Rechtswissenschaft in der Regel als Kurzbezeichnung für einen Vollstreckungstitel im Zwangsvollstreckungsrecht gebraucht. Er beschreibt aber auch eine besondere Auszeichnung sowie bestimmte Aufenthaltserlaubnisse für Nicht-EU- Bürger in der Europäischen Union.

Was hat der Gerichtsvollzieher vor der Herausgabe des Titels zu vergewissern?

Der Gerichtsvollzieher hat sich vor der Herausgabe des Titels von der Vollständigkeit der empfangenen Leistung zu vergewissern. Im Zweifel, insbesondere bei der Vollstreckung einer Restschuld, hat er beim Gläubiger Rückfrage zu halten.

Was ist der Titel im Zwangsvollstreckungsrecht?

Titel im Zwangsvollstreckungsrecht Im Zwangsvollstreckungsrecht bzw. im (Zivil-)Prozessrecht ist der (Vollstreckungs-)Titel eine öffentliche Urkunde zum Beweis eines Anspruchs. Er ist ferner eine wesentliche Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung.