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Was ist ein Sanierungsverfahren einfach erklart?

Was ist ein Sanierungsverfahren einfach erklärt?

Als Sanierungsverfahren. werden jene Verfahren bezeichnet, bei denen der Schuldner mit dem Insolvenzantrag (spätestens jedoch bis zur Insolvenzeröffnung) einen Sanierungsplan vorlegt sowie dessen Annahme beantragt. Dieses muss zur Erhöhung der Erfolgschancen professionell vorbereitet und akribisch geplant sein.

Was ist eine gerichtliche Sanierung?

Rz. 2316. Unter freier Sanierung versteht man i.d.R. den außergerichtlichen Vergleich mit allen oder Teilen der Gläubiger des Unternehmens im Zusammenhang mit einem erarbeiteten Sanierungskonzept (Maßnahmen zur Umstrukturierung des Unternehmens, Kapitalzufuhr oder übertragende Sanierung etc.).

Was ist der Begriff der Insolvenz?

Begriff der Insolvenz. Wenn die Gläubiger eines Schuldners aus seinem Vermögen nicht mehr befriedigt werden können, so ist dieser insolvent. Man unterscheidet materielle Insolvenz und formelle Insolvenz. Materielle Insolvenz liegt vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO (Insolvenzordnung) oder überschuldet i.S.d. § 19 InsO.

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Was ist eine Insolvenzsicherung?

Insolvenzsicherung. Zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung wurde 1974 mit der Einführung des BetrAVG der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSV a.G.) gegründet. Er übernimmt betriebliche Versorgungsverpflichtungen, wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist (Insolvenz, früher auch Konkurs genannt).

Was sind insolvenzgeschützte Durchführungswege?

Insolvenzgeschützte Durchführungswege Der Gesetzgeber hat in den Fällen eine Insolvenzsicherungspflicht vorgesehen, wenn eine Gefährdung der Deckungsmittel der bAV bei Insolvenz vorliegen könnte und dies zu einer Verschlechterung oder sogar zu einer vollständigen Auflösung der Ansprüche für den Versorgungsberechtigten führen könnte.

Welche Finanzdienstleistungen bieten die Insolvenzsicherung an?

Auf die Insolvenzsicherung spezialisierte Finanzdienstleistungsunternehmen bieten auch die Abwicklung im Falle der Insolvenz des Auftraggebers an – also z. B. die Auszahlung der Nettolöhne an die Beschäftigten sowie die Abrechnung und Abführung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge (inklusive Arbeitgeberanteile).