Menü Schließen

Was ist eine Beweiskraft von E-Mails?

Was ist eine Beweiskraft von E-Mails?

Geringe Beweiskraft von E-Mails. E-Mails sind ein zulässiges Beweismittel im Zivilprozess. Sie können als elektronische Datei oder als Papierausdruck in den Prozess eingeführt werden. Jedoch sind E-Mails als Beweismittel problematisch, da sie als elektronische Dokumente manipulierbar sind. Inhalt der E-Mail.

Wie können E-Mails als Beweismittel vorgelegt werden?

E-Mails können als Beweismittel im Zivilprozess vorgelegt werden. Bestreitet der Gegner aber deren Echtheit oder widersprechen sie seinen Behauptungen, muss die beweisbelastete Partei den erforderlichen Beweis erbringen. Problematisch ist dann der geringe Beweiswert von E-Mails.

Was ist die Beweiswürdigung von E-Mails?

Beweiswürdigung, Anscheinsbeweis. In Prozessverfahren, in welchen E-Mails zum Beweis vorgelegt werden, werden üblicher Weise einfache Ausdrucke von E-Mails vorgelegt, die meist nur Absender, Empfänger, Datum, Betreff und den Mailtext (gegebenenfalls nebst Anlagen) erkennen lassen. Würde diesen Inhalte von dem Beweisgegner nicht widersprochen,

LESEN SIE AUCH:   Wie nennt man den Abstand von C zu C?

Ist eine E-Mail kein Beweis für den Absender?

Eine E-Mail dient definitiv aber nicht als Beweis für den Absender und den Inhalt. Solange also nur elektronische Dokumente verschickt wurden, kann der andere jederzeit behaupten, dass er dem Vertragsangebot nicht zugestimmt hat, auch wenn quasi „schwarz auf weiß“ in der Mail etwas anders steht.

Welche Protokolle dienen zum Nachweis der E-Mail?

Hinweis: Zum Nachweis der Echtheit einer E-Mail können ergänzend Serverprotokolle (Logfiles des E-Mail-Servers) vorgelegt werden, sofern diese verfügbar sind. Zusätzlich müssen dann aber oft auch weitere Beweismittel wie Zeugen benannt werden, die bestätigen können, dass die Protokolle nicht manipuliert sind.

Warum sind E-Mails als Beweismittel zugelassen?

Gemäß Art. 177 der Schweizer Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit Art. 168 ZPO sind E-Mails als Beweismittel im Zivilprozess zugelassen. Sofern die Echtheit einer E-Mail von der anderen Partei ausreichend begründet bestritten wird, so hat diejenige Partei, die sich im Zivilprozess auf eine E-Mail beruft, deren Echtheit zu beweisen.

LESEN SIE AUCH:   Was musst du zum ersten Termin mitbringen?

Kann eine E-Mail als Beweis genutzt werden?

Und gerade wenn man darlegen und beweisen kann, dass Absender, Inhalt und Zugangszeitpunkt einer E-Mail vor Manipulationen geschützt waren, kann eine E-Mail im Gerichtsprozess entscheidend sein. Im Folgenden möchten wir der Leitfrage dieses Blogbeitrages „Kann eine E-Mail als Beweis genutzt werden?“ in der DACH-Region auf den Grund gehen.

Hat die Standard-E-Mail den gleichen Beweiswert wie eine elektronische E-Mail?

Zwar hat die Standard-E-Mail nach wie vor nicht den gleichen Beweiswert wie eine analoge „Urkunde“ oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur, regelmäßig wird die E-Mail jedoch als Beweis vor Gericht zugelassen und gewürdigt.