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Was ist offentlicher Parkraum?

Was ist öffentlicher Parkraum?

Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet. Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur.

Wo ist Privatgelände?

Dazu gehören einerseits alle Straßen, Wege und Plätze, die ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Andererseits zählen aber auch private Flächen dazu, wenn deren Eigentümer sie für die Allgemeinheit zugänglich gemacht hat.

Was sind Parkplätze außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen?

Im Gegensatz zu Parkhäusern und Garagen werden die Fahrzeuge auf einem Parkplatz unter freiem Himmel abgestellt, ansonsten unterscheiden sich die Begriffe und Parkflächenanlagen kaum. Parkflächen auf Privatgrund außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind Stellplätze und unterliegen anderen Regelungen als öffentliche Parkplätze.

Was ist ein Parkplatz im Straßenverkehrsrecht?

Im Straßenverkehrsrecht ist ein Parkplatz eine Fläche im öffentlichen Raum, auf dem das Parken z. B. durch eine Beschilderung oder Markierung erlaubt ist. In der Straßenplanung ist ein Parkplatz eine ebenerdige, nicht überdachte, öffentlich zugängliche und von der Straße abgesetzte Fläche, die vor allem dem Abstellen von Fahrzeugen dient.

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Was ist ein Parkplatz in der Straßenplanung?

In der Straßenplanung ist ein Parkplatz eine ebenerdige, nicht überdachte, öffentlich zugängliche und von der Straße abgesetzte Fläche, die vor allem dem Abstellen von Fahrzeugen dient. Ein Parkplatz besteht aus den einzelnen Parkständen, den Zufahrtswegen und möglichen zusätzlichen Einrichtungen, z. B. Parkscheinautomaten.

Was ist eine öffentliche Verkehrsfläche zu beachten?

faktisch öffentliche Verkehrsräume Nutzen Sie eine öffentliche Verkehrsfläche, ist die StVO zu beachten. Eine öffentliche Verkehrsfläche steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Straßen, Plätze, Brücken und Fußwege, die sich im Besitz des Bundes, der Kommunen und Landkreis befinden.