Inhaltsverzeichnis
Was kommt nach dem Urteil?
Gegen Urteile kann regelmäßig die Berufung und/oder Revision eingelegt werden. Bei Strafbefehlen oder gegen Beschlüsse werden Einsprüche oder Beschwerden eingelegt. Hinzu kommen noch weitere Verfahren wie der Wiedereinsetzungsantrag, das Wiederaufnahmeverfahren oder die Stellung eines Gnadenantrages.
Wann ist ein Urteil erlassen?
Ein Urteil wird erst durch seine förmliche Verkündung „geboren“ (§ 310 Abs. 1 ZPO). Vorher ist es nicht existent; es ist ein bloßer Entwurf. BGH NJW 2014, 1306, 1307; NJW 2015, 2342.
Ist der Beschluss zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen?
Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Er ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Somit beinhaltet er nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt.
Ist das Urteil und der Beschluss unterschiedlich?
Teilweise wird behauptet, die Wirkungen von Urteil und Beschluss seien unterschiedlich. Das Urteil sei in irgendeiner Form „höherwertig“ oder der Beschluss gelte nicht allgemein. Das ist auf jeden Fall falsch.
Was sind die Gründe für ein Urteil?
Entgegen dem Aufbau eines Urteils werden nachfolgend jedoch nicht Tatbestand und Entscheidungsgründe genannt. Vielmehr wird nach Rubrum und Tenor die sogenannte Begründung geschrieben, die die Gründe für die getroffene Entscheidung aufzählt. Beschlüsse enden, wie das Urteil auch, mit einer Rechtsmittelbelehrung.
Was ist der Beschluss vom Amtsgericht?
Beschluss vom Amtsgericht (© denissimonov / Fotolia.com) Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Er ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält.