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Was muss der Vermieter mit meiner Kaution machen?

Was muss der Vermieter mit meiner Kaution machen?

Der Vermieter darf Deine Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist.

Wie lege ich die Kaution eines Mieters an?

Beim Anlegen dieses Betrags gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Vermieter legt den Betrag auf einem Sparbuch bzw. Konto an, das auf seinen Namen lautet oder er gibt sein Einverständnis dafür, dass die Mietkaution auf den Namen des Mieters angelegt und das Sparbuch oder Konto dem Vermieter verpfändet wird.

Wie stellt der Vermieter die Mietkaution an?

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Der Vermieter stellt dem Mieter eine Quittung über den Erhalt der Mietkaution aus Der Vermieter legt die Kaution gemäß Mietrecht zu einem vergleichbaren Zinssatz an und bestätigt die Anlage dem Mieter Bei Auszug übergibt der Vermieter dem Mieter die Kaution inklusive Zinsen, alternativ überweist der Vermieter die Kaution auf ein Konto.

Wie legt der Vermieter die Kaution an?

Der Vermieter legt die Kaution gemäß Mietrecht zu einem vergleichbaren Zinssatz an und bestätigt die Anlage dem Mieter Bei Auszug übergibt der Vermieter dem Mieter die Kaution inklusive Zinsen, alternativ überweist der Vermieter die Kaution auf ein Konto.

Kann man die fehlenden mieten mit der Kaution verrechnet werden?

Mancher Mieter kommt bei Beendigung des Mietverhältnisses auf die Idee, die letzte Miete oder sogar mehrere Mieten nicht mehr zu bezahlen, da er der Meinung ist, dass die fehlenden Mieten mit der Kaution verrechnet werden könnten.

Kann der Vermieter die Kaution mit ausstehenden Mietzahlungen verlangen?

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Der Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, dass dieser die Mietkaution mit ausstehenden Mietzahlungen verrechnet (OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2004- 2 W 10/04). Damit ist insbesondere das „Abwohnen“ der Kaution in den letzten Monaten des Mietverhältnisses durch den Mieter nicht einforderbar (LG München I WuM 1996,S. 541).