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Was passiert mit Witwen und Witwer nach dem Tod des Partners?

Was passiert mit Witwen und Witwer nach dem Tod des Partners?

Immer wieder passiert es, dass Witwen und Witwer nach dem Tod des Partners eine neue Liebe finden. Das kann in der Trauer ein großer Trost sein – und nicht selten verbringen die Paare noch viele gemeinsame Jahre miteinander. Eine neuerliche Eheschließung hat allerdings finanzielle Konsequenzen.

Wie viel darf ein Witwer in den alten Bundesländern verdienen?

Seit Juli 2020 darf ein Witwer oder eine Witwe in den alten Bundesländern sogar bis zu 1.504,36 Euro im Monat verdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente kommt – vorausgesetzt, es gibt nicht noch andere Einkünfte. Das erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Wie muss man eine Witwerrente beantragen?

Wer eine Witwen- oder Witwerrente beantragt, muss einige Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen der Angehörige und der Verstorbene bis zum Tod miteinander verheiratet gewesen sein. Zum anderen muss der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt oder bereits eine Rente bezogen haben.

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Wie hoch ist der Bruttogehalt der Witwenrente?

Aus dem Bruttogehalt wird jeweils durch pauschalen Abzug von 40 Prozent ein rechnerisches Netto ermittelt. Eine Kürzung der Witwenrente erfolgt immer dann, wenn dieses pauschalierte Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt: Dieser liegt aktuell in Westdeutschland bei 902,62 Euro, in Ostdeutschland bei 877,27 Euro.

Wie greift es bei einer kürzeren Ehe an?

Bei einer kürzeren Ehe greift nach § 46 Abs. 2a SGB VI grundsätzlich zunächst einmal die Vermutung, dass es sich um eine reine „Versorgungsehe“ gehandelt hat. Im Gesetz steht, dass dann die Annahme gerechtfertigt ist, „dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen“.

Warum gibt es Hinterbliebenenrente für verheiratete?

Hinterbliebenenrente gibt es nicht für Partner, die unverheiratet zusammenleben, sondern nur für Verheiratete bzw. für offiziell (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) Verpartnerte. Deshalb kann in manchen Fällen die Absicherung des Partners der entscheidende Grund für eine Eheschließung sein.

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