Menü Schließen

Was regelt die Jurisdiktionsnorm?

Was regelt die Jurisdiktionsnorm?

Jurisdiktionsnorm (abgekürzt JN) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt.

Was macht das Handelsgericht?

Handelsgerichte dienen der Beilegung von handelsrechtlichen Streitigkeiten. Nach dem Vorbild der französischen Tribunaux de commerce wurden spätestens im 19. Jahrhundert in fast allen europäischen Staaten Spruchkörper eingerichtet, die zu einem Teil, überwiegend oder gar ausschließlich mit Kaufleuten besetzt waren.

Wie ist der allgemeine Gerichtsstand bestimmt?

Darüber hinaus gibt es noch den ausschließlichen Gerichtsstand, der gegenüber dem allgemeinen und den besonderen Gerichtsständen Vorrang hat. Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13). Bei juristischen Personen ist dagegen der Sitz maßgeblich (§ 17).

Was ist der Begriff Gerichtsstand?

Erklärung zum Begriff Gerichtsstand. Der Gerichtsstand beschreibt die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes. Für den Zivilprozess enthalten die §§ 12 ff ZPO Vorschriften über den Gerichtsstand. Es gilt den allgemeinen- von ausschließlichen und besonderen Gerichtsständen abzugrenzen. Der allgemeine Gerichtsstand wird in § 12 ZPO definiert.

LESEN SIE AUCH:   Warum ist Milch Schleimbildend?

Was ist der Gerichtsstand für den Zivilprozess?

Der Gerichtsstand beschreibt die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes. Für den Zivilprozess enthalten die §§ 12 ff ZPO Vorschriften über den Gerichtsstand. Es gilt den allgemeinen- von ausschließlichen und besonderen Gerichtsständen abzugrenzen.

Wie gibt es einen besonderen Gerichtsstand?

Neben dem allgemeinen Gerichtsstand gibt es noch den besonderen Gerichtsstand. Nach §§ 20 bis 34 ZPO gibt es ausdrücklich vorgesehene Gerichtsstände, die für einzelne bestimmte Klagen vorgesehen sind. Zu den besonderen Gerichtsständen zählen der Arbeitsort gem. § 48 Abs. 1a ArbGG ebenso wie der Aufenthaltsort gem. § 20 ZPO.