Menü Schließen

Was regelt Rom III?

Was regelt Rom III?

Am 21.06.2012 ist eine EU -Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt.

Was ist die Rom III Verordnung?

Seit 21.06.2012 gilt in 14 Mitgliedstaaten der EU die „Rom III“-Verordnung, nach der sich das auf Scheidungen anwendbare Recht bestimmt. Haben Ehepartner für eine Scheidung keine Rechtswahl getroffen, dann ist das Recht des Staates anwendbar, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Was sind die Voraussetzungen für die Eheschließung in Kanada?

In Kanada sind die Voraussetzungen für die Eheschließung von den Provinzen festgesetzt. In der Regel können die Verlobten entscheiden, ob sie sich kirchlich und/oder standesamtlich trauen lassen möchten. Grundsätzlich wird zur Heirat eine „marriage licence“ benötigt, die in jeder Gemeinde („municipality“) beantragt werden kann.

LESEN SIE AUCH:   Wie kann man seine Waden dicker machen?

Ist eine Scheidung mit einem ausländischen Recht anzuwenden?

Soll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.

Ist die Scheidung bei der deutschen Botschaft möglich?

Lebt also etwa ein Deutscher nach der Trennung in Thailand, ist die Anhörung zur Scheidung bei der dortigen deutschen Botschaft möglich. Insoweit kann die deutsche Justiz aufgrund des Scheidungsrechts die Anhörung erleichtern.

Wie richtet sich die Zuständigkeit für die Scheidung?

Hallo Hans, die Zuständigkeit für die Scheidung richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Antragstellers, des Antragsgegners und dem Land, in dem die Ehe geschlossen wurde. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls anwaltlich beraten.