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Was sichert die gesetzliche Unfallversicherung ab?

Was sichert die gesetzliche Unfallversicherung ab?

Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen.

Welche Versicherung greift bei Unfall mit fremden Auto?

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück.

Was ist eine private Unfallversicherung für Fußgänger und Radfahrer?

Ein zusätzlicher Schutz für Fußgänger und Radfahrer kann die private Unfallversicherung sein. Diese sichert die finanzielle Belastung aufgrund eines Unfalls ab. Neben den Behandlungskosten werden auch Folgekosten beispielsweise für eine Reha oder erforderliche Umbaumaßnahmen übernommen.

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Welche Versicherungen brauchen sie und welche nicht?

Welche Versicherungen Sie brauchen und welche nicht. Eine Krankenversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Besitzen Sie eine Immobilie, ist außerdem eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sehr sinnvoll sind Berufsunfähigkeits- und eine Auslandsreisekrankenversicherung. Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr.

Was muss der Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall machen?

Nach § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss jeder Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall oder dem Eintreten eines weiteren Versicherunfalles nach aller Möglichkeit versuchen, dass der Schaden abgemildert wird oder gröbere Schäden noch abgewendet werden.

Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Diese Versicherungen sind Pflicht Bei einigen Versicherungen hast Du keine Wahl, sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören die Kran­ken­ver­si­che­rung , die Kfz-Haftplicht und für viele auch die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung