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Was sind erhebliche Mangel beim Hauskauf?

Was sind erhebliche Mangel beim Hauskauf?

Erhebliche Mängel sind so gravierend, dass sie den Käufer vom Kauf abhalten könnten. Dazu zählen beispielsweise Asbest im Haus oder Befall mit echtem Hausschwamm. Der Käufer kann dann nachträglich die Beseitigung der Mängel vom Verkäufer verlangen. Im Extremfall kann der Käufer den Hauskauf rückabwickeln.

Wann handelt es sich um einen erheblichen Mangel?

Ein erheblicher Mangel liege in der Regel bereits dann vor, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5\% des Kaufpreises überschreitet. Die Erheblichkeitsschwelle von (lediglich) 5\% des Kaufpreises stehe insbesondere auch im Einklang mit den Vorgaben der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie.

Welche Angaben gelten für den Verkauf von Objekten?

Hierdurch können sie sich vor Nachforderungen der Käufer oder anderen Nachteilen, die sich nach dem Verkauf ergeben können, schützen. Zu den allgemeine Angaben, die festzuhalten sind, gehören die Adresse des verkauften Objektes, die Kontaktdaten der bisherigen und der neuen Eigentümer sowie das Übergabedatum.

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Wie sollte der Verkäufer die Lage der Immobilie hinweisen?

Weiterhin sollte der Verkäufer auf etwaige Eigenheiten oder Besonderheiten der Immobilie hinweisen. Wichtig ist die Lage der Kabel für Telefon-, Fernsehen- oder Internetanschlüsse oder wo der Waschmaschinenanschluss zu finden ist.

Was ist während der Hausverkauf-Übergabe zu beachten?

2. Was während der Hausverkauf-Übergabe zu beachten ist. Verkäufer sollten während der Übergabe ein detailliertes Protokoll zum Objektzustand erstellen. Hierdurch können Sie sich vor Nachforderungen der Käufer schützen. Ebenso beugen Sie damit anderen Nachteilen, die sich nach dem Verkauf ergeben könnten, vor.

Wie haftet der Verkäufer für Schäden und Mängel?

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden und Mängel, außer er hat sie arglistig verschwiegen. In dem Fall kann der Käufer den Kaufpreis vorerst zurückhalten. Für die Beseitigung von Schäden, die erst beim Auszug oder durch Renovierungsmaßnahmen entstanden sind, muss der Verkäufer aufkommen.