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Was tun wenn der Pflegedienst nicht kommt?

Was tun wenn der Pflegedienst nicht kommt?

Wenn Sie den Weg zur Pflegekasse nicht direkt gehen wollen, gibt es noch weitere Möglichkeiten, eine Beratung zu erhalten. Die kommunalen Pflegeberatungen, die in vielen Bundesländern eingerichteten Pflegestützpunkte oder auch die Verbraucherzentralen können hier weiterhelfen.

Wie komme ich aus einem Pflegevertrag raus?

Egal was im Vertrag steht: Nach dem Gesetz können Pflegebedürftige den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Besondere Gründe müssen Sie nicht nennen. Eine andere Regelung im Vertrag ist damit unwirksam, und der Pflegedienst kann sich hierauf nicht berufen.

Ist der Pflegedienst verpflichtet?

Ein zugelassener Pflegedienst ist verpflichtet nach bundesweit einheitlichen Qualitätsgrundsätzen zu arbeiten. Dazu zählen: der Pflegedienst darf sich nicht nur auf die Grundpflege beschränken, sondern muss auch die hauswirtschaftliche Versorgung anbieten.

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Wie tritt die Pflegeversicherung in die gesetzlichen Krankenversicherung ein?

An die Stelle der Sachleistungen tritt jedoch die Kostenerstattung – wie bei der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt in der Pflegeversicherung der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen.

Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige aus der Versicherung?

Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab. Braucht jemand nur Hilfe beim täglichen Waschen und Einkaufen? Kann die Person sich gut orientieren?

Welche Krankenkassen begutachten die Pflegebedürftigkeit?

Im GKV-Bereich ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) für die Begutachtung zuständig, in der PKV die Medicproof GmbH, eine Tochter des PKV-Verbandes. Beide Institutionen begutachten die Pflegebedürftigkeit nach den gleichen Kriterien.

Was gilt in der Pflegeversicherung für sonstige Personen?

Versicherungspflicht für sonstige Personen. Grundsätzlich gilt in der Pflegeversicherung der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen.

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