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Was unterscheidet jugendgerichte von normalen Gerichten?

Was unterscheidet jugendgerichte von normalen Gerichten?

Der gravierendste Unterschied ist der, dass im Jugendstrafrecht grundsätzlich der sogenannte „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund steht, während es im Erwachsenenstrafrecht um die Tatschuld und vor allem auch um die Sühne der Tat geht.

Welche Aufgabe hat das Jugendgericht?

Die Jugendgerichtshilfe hat 2 Aufgaben- schwerpunkte: Die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Beratung, Begleitung und Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Einbringen von sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten in das Verfahren.

Was ist der Jugendgerichtshilfe-Bericht?

Der Jugendgerichtshilfe-Bericht ist das wichtigste Element zur Entscheidungsfindung in Bezug auf die Sanktionsform 9. Er ist das pädagogische Kernstück des Verfahrens und enthält u.a. wichtige Ergebnisse aus dem Gespräch mit dem Klienten.

Was ist die Jugendgerichtshilfe in einem Strafverfahren?

Die Jugendgerichtshilfe nimmt von Beginn eines Strafverfahrens an Kontakt mit den Jugendlichen und deren Eltern auf und unterstützt und berät zusammen mit dem beauftragten Rechtsanwalt durch Informationen über den voraussichtlichen Verfahrensablauf, mögliche Wiedergutmachungen und die weiteren Konsequenzen.

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Welche Beratungsgespräche führt der Jugendgerichtshelfer durch?

Beratungsgespräche führt der Jugendgerichtshelfer auch gelegentlich mit Eltern durch, falls diese auf Grund der Straftat ihres Kindes überreagieren. Die JGH leistet dem Jugendgericht Hilfe, indem sie die Persönlichkeit des Straftäters untersucht und diese sozialpädagogisch bewertet und die Ergebnisse im Bericht darstellt.

Wie wird die Zuständigkeit der Jugendlichen bestimmt?

Die Zuständigkeit wird nunmehr durch den Wohnort der Jugendlichen bestimmt. Dabei erhält die Jugendstaatsanwältin/der Jugendstaatsanwalt einen nach der Dezernatskapazität räumlich abgegrenzten Bezirk zur Sachbearbeitung zugewiesen, in dem sie/er die Verfahren gegen alle Jugendlichen und Heranwachsenden bearbeitet.