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Was verdient ein Makler an einer Versicherung?

Was verdient ein Makler an einer Versicherung?

Der Berater erhält eine Abschlussprovision von 3 bis 5 Prozent der Beitragssumme. Eine Lebensversicherung mit 100 Euro Monatsbeitrag, die über 30 Jahre angelegt ist, beispielsweise eine Beitragssumme von 36.000 Euro. Die fünfprozentige Provision kostet den Kunden somit gleich zu Vertragsbeginn 1800 Euro.

Was muss man als Versicherungsmakler wissen?

Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern arbeiten im Auftrag der Versicherungsnehmer! Das bedeutet: Der Makler muss stets so handeln, dass für den Versicherungsnehmer am Ende das Beste herausspringt. Makler gelten nach dem deutschen Handelsrecht als Kaufleute.

Ist der Makler ein freier Versicherungsmakler?

Gemäß dem Urteil des BGH vom 22. Mai 1985, Az.: IVa ZR 190/83 ist der Makler ein sogenannter Sachwalter des Kunden und hat damit im Bereich der Finanzdienstleistung, also der Tätigkeit als unabhängiger Finanzberater und freier Versicherungsmakler, eine ähnliche Stellung wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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Wie vermittelt man eine Versicherung an einen Makler?

Vermittelt ein Makler eine Versicherung an einen Privat- oder Gewerbekunden, erhält er von dem Anbieter der Versicherung eine Provision (auch Courtage genannt). Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus dem Vermittlungsentgelt und dem Betreuungsentgelt.

Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Versicherungsmaklers?

Der Vorteil an der Beauftragung eines Versicherungs­maklers ist, dass der Kunde einen einzigen Ansprechpartner für die unterschiedlichen Versicherungen hat. Außerdem ermöglicht eine solche Vollmacht eine schnelle Handlung, wenn beispielsweise Fristen eingehalten werden müssen.

Ist der Versicherungsmakler Versicherungsvermittler?

Der Versicherungsmakler zählt zu den Versicherungsvermittlern und kann daher nur für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Vergütung (Courtage) verlangen. Die Beratung stellt eine Nebenleistung zur Hauptleistung der Vermittlung dar und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.