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Was versteht man unter einer Krankenversicherung?

Was versteht man unter einer Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.

Wo bekomme ich einen krankenversicherungsnachweis her?

Zum Nachweis Ihrer Krankenversicherung benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse. Sie können sie auch online bei Ihrer AOK anfordern.

Wann gab es in Deutschland die erste Krankenversicherung?

15. Juni 1883
Sie ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung. Ihre Geburtsstunde ist der 15. Juni 1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ erlassen.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die entweder als Pflichtversicherung unter den Voraussetzungen der §§ 5 ff. SGB V besteht oder unter im Einzelnen geregelten Voraussetzungen als freiwillige Versicherung oder Mitversicherung (vgl. §§ 9 ff. SGB V) geführt werden kann. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen.

Was sind die Begriffe privater und private Krankenversicherung?

Die Begriffe privater Krankenversicherer sowie private Krankenversicherung selbst stehen als Überbegriff für die Gesamtheit der Versicherer, die eine private Krankenversicherung anbieten.

Welche Ursprünge hat die private Krankenversicherung?

Private Krankenversicherung. 1. Geschichte: Die Ursprünge der privaten Krankenversicherung (PKV) liegen im Mittelalter. In Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann von der PKV im heutigen Sinne seit 1883 gesprochen werden.

Welche Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung?

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. 2. Private Krankenversicherung (PKV), die für die Krankenvollversicherung nur dem Personenkreis offen steht, der nicht versicherungspflichtig ist oder unter den Voraussetzungen des § 8 SGB V auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit ist.

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