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Was versteht man unter Insolvenzgeld?

Was versteht man unter Insolvenzgeld?

Eine Insolvenz tritt ein, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen kann. In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld).

Wie können sie Auskunft über das Insolvenzverfahren erhalten?

Weitere Auskünfte über Details des Insolvenzverfahrens sind dem Insolvenzregister nicht zu entnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich an das örtlich zuständige Insolvenzgericht wenden. Dort erhalten Sie persönlich Auskunft, wenn Sie selbst Verfahrensbeteiligter sind oder mindestens ein rechtliches Interesse an einer Auskunft geltend machen.

Wie können sie die Einsicht in das insolvenzregister nehmen?

Auf dieser Internetseite können Sie nach Eingabe der persönlichen Daten des Unternehmens oder der Person, über die Sie Auskünfte benötigen, Einsicht in das Insolvenzregister nehmen. Sie finden dort Informationen über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, dessen Abweisung mangels Masse, seine Eröffnung und die Beendigung.

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Wie finden sie Informationen über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens?

Sie finden dort Informationen über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, dessen Abweisung mangels Masse, seine Eröffnung und die Beendigung. Weitere Auskünfte über Details des Insolvenzverfahrens sind dem Insolvenzregister nicht zu entnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich an das örtlich zuständige Insolvenzgericht wenden.

Wie können sie Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren?

Sie können hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Die Europäische Kommission hat am 07. Juli 2014 die Vernetzung der europäischen Insolvenzinformationen eröffnet.