Inhaltsverzeichnis
Welche Aspekte darf der Gerichtsgutachter erwähnen?
Der Gutachter ist verpflichtet, alle Aspekte in seinem Gutachten zu erwähnen, die eine Rolle für das Ergebnis des Gutachtens spielen, selbst wenn sie nicht explizit im Beweisbeschluss erwähnt sind. Bei seiner Arbeit darf sich der Gerichtsgutachter nicht durch eine der beteiligten Prozessparteien beeinflussen lassen.
Wer hat Anspruch auf Einschreiten des Gerichts?
Weist der Gutachter das Gericht auf solche Umstände hin, hat er einen Anspruch auf Einschreiten des Gerichts. Denn nur so ist gewährleistet, dass das Gutachten aussagekräftig und verwertbar ist. Kommt der Sachverständige den Pflichten nicht nach und erstattet ein unrichtiges Gutachten, so ist er, gem.
Was darf der Gerichtsgutachter tun?
Bei seiner Arbeit darf sich der Gerichtsgutachter nicht durch eine der beteiligten Prozessparteien beeinflussen lassen. Sämtliche Kontakte zu den Prozessparteien müssen im Vorfeld mit dem Gericht abgeklärt und genehmigt werden. Das Gericht muss auch informiert werden, wenn der Sachverständige erforderliche Unterlagen oder Informationen benötigt.
Warum erhält man keine Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit?
Eine Vergütung erhält man für eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht. Denn die Tatsache, dass man ohne Entgelt arbeitet, ist gerade ein Kennzeichen eines Ehrenamtes. Dennoch heißt das nicht, dass man für seine ehrenamtliche Arbeit nichts erhält. Oft ist es so, dass ein ehrenamtlich Tätiger zumindest seinen Aufwand und seine Auslagen erstattet erhält.
Wie kann das Gericht die Gutachtenerstellung beurteilen?
In diesen Fällen wird das Gericht diese besorgen oder entscheiden, wie weiter vorzugehen ist, um eine sachgerechte Beurteilung zu ermöglichen. Des Weiteren ist der Gutachter verpflichtet, das Gericht auf alle Beeinträchtigungen, Schwierigkeiten oder Ereignisse bei der Gutachtenerstellung hinzuweisen.
Kann der Verbraucher die Ware nicht aufbewahren?
Nach § 241aBGB muss der Verbraucher die Ware auch nicht aufbewahren. Der Unternehmer dagegen sollte sie zurücklegen und zur Abholung bereitstellen. Eine Anfrage des Käufers ist stets unverbindlich und kann niemals als Antrag angesehen werden. Erläuterungen Konklu- dente Hand-