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Welche Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung?

Welche Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung?

Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, macht sich strafbar. Dabei muss es nicht bei einer Geldstrafe bleiben. Es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Handelt der Täter gewerbsmäßig, so droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Was bedeutet Urheberrecht im Internet?

Ob Musikdateien, Bilder, Karten oder Texte – Inhalte im Internet sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Wer Inhalte unbedacht weiterverbreitet, dem drohen Abmahnverfahren, sofern diese Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Bilder, Videos und Musik sind im Internet leicht verfügbar.

Ist eine Urheberrechtsverletzung unschuldig?

Unschuldig! Keine Urheberrechtsverletzung begangen, aber trotzdem eine Abmahnung erhalten. Erhalten Sie eine Abmahnung, sind aber unschuldig, empfiehlt es sich einen Anwalt aufzusuchen. Das Abmahnschreiben sollten Sie, auch wenn Sie keine Schuld trifft, in keinem Fall ignorieren.

Kann ich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

Auch wenn es zunächst einschüchternd sein mag, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu erhalten, sollte keinesfalls übereilt reagiert werden. Im besten Fall wird das weitere Vorgehen mit einem kompetenten Rechtsanwalt abgesprochen. Wichtig ist, die im Schreiben genannte Frist zu beachten.

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Kann man bei einer Urheberrechtsverletzung keine Fehler erlauben?

Unternehmer dürfen sich bei dem Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material keine Fehler erlauben. Privatpersonen haben bei einer Urheberrechtsverletzung gute Chancen, mit einer milden Strafe davonzukommen. Diesen Vorteil haben Profis nicht. Unternehmern drohen bei einer urheberrechtlichen Abmahnung hohe Schadensersatzforderungen.

Welche Möglichkeiten hat das Zivilrecht für Urheberrechtsverletzungen?

Das Zivilrecht eröffnet folgende Möglichkeiten, gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen: Anspruch auf Unterlassung Anspruch auf Beseitigung Anspruch auf Schadensersatz Anspruch auf Rückruf, Überlassung und Vernichtung Anspruch auf Auskunft Anspruch auf Vorlage und Besichtigung