Menü Schließen

Welche Schaden werden von der Teilkasko ubernommen?

Welche Schäden werden von der Teilkasko übernommen?

Die Teilkasko ist eine freiwillige Kfz-Versicherung gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Auto. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Elementarereignisse, Brand, Glasbruch oder Tierbiss. Auch bei Marderschäden im Motorraum oder bei einem Kurzschluss zahlt die Kfz-Teilkasko der Allianz.

Sind die Hochwasserschäden versichert?

Wurde Ihr Hausrat durch Hochwasser beschädigt, übernimmt die erweiterte Hausratversicherung Reparaturen in und am Haus und gegebenenfalls auch die Neuanschaffung einzelner Gegenstände. Wurde Ihr Fahrzeug vom Hochwasser davongetragen oder zerstört, sollten Sie sich an Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung wenden.

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Kfz-Haftpflichtversicherung: In der Kfz-Haftpflicht werden in der Regel die Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Hier gilt die Besonderheit, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Versicherer sogar Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts bezahlt,…

LESEN SIE AUCH:   Was bilden Samen und Fruchtwand zusammen?

Wie werden Versicherungsmakler als Versicherungsvermittler bezeichnet?

Rechtlich werden Versicherungsmakler als Versicherungsvermittler angesehen. Für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen kann der Makler darum eine Entlohnung verlangen. Im Falle des Versicherungsmaklers wird die Entlohnung als „Courtage“ oder „Provision“ bezeichnet.

Wie wird die Hausratversicherung versichert?

Hausratversicherung: In der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert zum Neupreis versichert, wenn die Sachen nicht repariert werden können, oder die Reparatur der Sachen teurer wäre. Der Neuwert meint somit nicht den bei der Anschaffung bezahlten Preis, sondern was ein heute gleichartiges Gut in neuwertigem Zustand neu kosten würde.

Was ist eine Entlohnung für einen Versicherungsmakler?

Für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen kann der Makler darum eine Entlohnung verlangen. Im Falle des Versicherungsmaklers wird die Entlohnung als „Courtage“ oder „Provision“ bezeichnet.