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Wem muss der Arbeitgeber melden das ich schwanger bin?

Wem muss der Arbeitgeber melden das ich schwanger bin?

Ein Arbeitgeber muss die Schwangerschaft seiner Beschäftigten und den mutmaßlichen Tag der Entbindung dem zuständigen Regierungspräsidium anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn eine Frau mitteilt, dass sie stillt.

Kann der Hausarzt Schwangere freistellen?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Attest aus. Darin steht, dass Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen. Dieses Attest kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt.

Wie sieht der Arbeitgeber von der Schwangerschaft ab?

Frauen mit einem befristeten Arbeitsvertrag rät Markowski hingegen, die Schwangerschaft zunächst nicht anzuzeigen. „Vielleicht sieht der Arbeitgeber von einer geplanten Verlängerung oder gar Entfristung ab, wenn er von der Schwangerschaft weiß.“

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Wie sind die Arbeitszeiten in der Schwangerschaft geregelt?

Arbeiten in der Schwangerschaft: Arbeitszeiten klar geregelt. Im Arbeitsalltag haben Schwangere besondere Rechte, die sie und das ungeborene Kind schützen. Dazu wurde das Mutterschutzgesetz zum Jahr 2018 umfangreich überarbeitet. Nach dem neuen Gesetz haben Schwangere unter anderem mehr Einfluss darauf, in welchem Umfang sie arbeiten möchten.

Kann der Arbeitgeber die Schwangerschaft per Attest nachweisen?

Der Arbeitgeber darf verlangen, dass werdende Mütter ihre Schwangerschaft per Attest nachweisen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen. Wann der errechnete Geburtstermin ist. Zu welchem Datum die Mutterschutzfrist beginnt. Ob die schwangere Arbeitnehmerin noch Resturlaub hat (und wenn ja, wie viel).

Was muss der Arbeitgeber für die Schwangerschaft benachrichtigen?

Auf Grundlage der Mitteilung muss dieser wiederum die Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Zwar besteht für die Schwangerschaft laut geltendem Arbeitsrecht keine generelle Mitteilungspflicht, dennoch ist es ratsam, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, um vom Mutterschutz profitieren zu können.