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Wer haftet fur die Verbindlichkeiten einer Partnerschaftsgesellschaft?

Wer haftet für die Verbindlichkeiten einer Partnerschaftsgesellschaft?

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG haften die Partner neben dem Partnerschaftsvermögen als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft. Waren aber nur einzelne Partner mit der Bearbeitung des Mandats befasst, haften nur diese persönlich unbeschränkt.

Wie entsteht eine Partnergesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft entsteht durch den Abschluss eines schriftlichen Partnerschaftsvertrages zwischen mindestens 2 freiberuflichen Partnern und durch die Eintragung ins Partnerschaftsregister. Die Eintragung kostet ca. 125 Euro bei einem Mindestjahresumsatz von 25.000 Euro.

Warum wurde die Partnerschaftsgesellschaft eingeführt?

Mit der Schaffung der PartG als einer nur Angehörigen freier Berufe zugänglichen rechtsfähigen Personengesellschaft sollte die „Lücke zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und den Kapitalgesellschaften“ geschlossen werden.

Welche Ver­Bind­lich­keiten hat eine Part­nerschaftsge­sell­schaft?

Für Ver­bind­lich­keiten einer Part­ner­schafts­ge­sell­schaft muss diese zunächst mit ihrem Gesell­schafts­ver­mögen ein­stehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamt­schuld­ne­risch und auch unbe­schränkt.

Ist der Partner vertraglich verpflichtet?

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Eine Verantwortung des Partners ergibt sich nur dann, wenn er sich vertraglich ausdrücklich verpflichtet, beispielsweise, wenn beide Partner einen Kreditvertrag unterschreiben oder ein Partner für den anderen bürgt. Verwandtschaftsverhältnis: Lebenspartner führen im Grunde nichts anderes als eine Ehe.

Was sind die Rechte in der Lebenspartnerschaft?

Die Rechte in der Lebenspartnerschaft. Verwandtschaftsverhältnis: Lebenspartner führen im Grunde nichts anderes als eine Ehe. Sie gelten als Familienangehörige des Partners und sind mit dessen Verwandten verschwägert.

Wie kann ich eine Lebenspartnerschaft begründen?

Die Erklärung, miteinander eine Partnerschaft begründen zu wollen, ist gegenüber dem örtlichen Standesbeamten zu erklären. Lediglich in Bayern gelten neben den Standesämtern auch die Notare als zuständige Behörde. Ist die Lebenspartnerschaft begründet, wird sie in das Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt eingetragen.